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Basistarif PKV (Private Krankenversicherung)

 

Neuer Basistarif für die private Krankenversicherung

Seit dem 01.01.2009 gibt es einen neuen Basistarif in der PKV geben. Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den angegebenen Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten.

Die Beiträge des Basistarifes richten sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des zu Versichernden. Der Gesundheitsstatus bleibt dabei unberücksichtigt entgegen der bisherigen Verfahrensweise im Bereich der privaten Krankenversicherung.

Basistarif für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Seit dem 01.01.2009 können alle freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln. Jede PKV wird einen Basistarif anbieten der den bisherigen Standardtarif ersetzt.

Um die Finanzierung zu gewährleisten darf der Beitrag beim Basistarif für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Derzeit liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag bei rund 500 Euro.

Zukünftig können die Versicherten unter erleichterten Bedingungen den Versicherungsanbieter wechseln. Die Altersrückstellungen werden bei einem PKV-Wechsel bis zur Höhe des Baisistarifs einfach mitgenommen.

Was ist der Basistarif?

Die im Basistarif enthaltenen Leistungsangebote der PKV, sollen das dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.

Die zu zahlenden Beiträge des PKV Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus, wie es bisher in der Privaten Krankenversicherung üblich war und in allen anderen Tarif auch weiterhin sein wird.

In der GKV gibt es einen so genannten Kontrahierungszwang, dass heißt eine gesetzliche Verpflichtung Versicherte aufzunehmen und dies wird es ab dem 01.01.2009 nun auch in dem Bereich der Privaten Krankenversicherung geben und es wird keine Risikoausschlüsse oder -zuschläge im Basistarif der PKV geben.

Die Versorgung von Versicherten im PKV Basistarif soll von der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt. Diese Versicherten haben dann einen Anspruch auf Zahnärztliche & Ärztliche Versorgung und für die Vergütung dieser Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der Ärztlichen Gebührenordnung und der Gebührenordnung für Zahnärzte festgelegt.

Damit die Bezahlbarkeit des Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung gewährleistet wird, darf der Beitrag für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

Damit auch Sie alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen können, empfehlen wir Ihnen, unser Formular auf der rechten Seite auszufüllen, damit Sie einen auf Sie zugeschnittenen und kostenlosen Vergleich eines Basistarif für die PKV erhalten.



 

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