• Mehr als 25.000 erfolgreiche Anfragen pro Jahr
  • Vergleich aller Testsieger aus Finanztest, Focus Money, uvm.
  • unverbindlich und garantiert anbieterunabhängig


Basistarif PKV Verband

 

Ein neuer Stern am PKV-Himmel ist der Basistarif PKV. Verband der privaten Krankenversicherungen sowie versicherte Privatpatienten sehen dies jedoch nicht unbedingt mit Freude. Für die PKV-Unternehmen ist der Basistarif eher ein „Zwangstarif“, der ihnen durch eine Gesetzesreform im Januar 2009 aufs Auge gedrückt wurde. Die Neuregelung verpflichtet PKV-Anbieter dazu, jeden nicht versicherungspflichtigen Antragsteller aufzunehmen.

Interessenten mit hohem Versicherungsrisiko abzulehnen, ist somit nicht mehr möglich. Um diese vormals unerwünschten Antragsteller aufzufangen, wurde der Basistarif kreiert. Er orientiert sich in punkto Leistung und Beitragsbemessung am Vorbild gesetzlicher Tarifmodelle. Im Gegensatz zu den „echten“ PKV-Tarifen unterliegt er gesetzlichen Vorgaben und wird daher von Gesetzesänderungen beeinflusst. Für die Kunden bedeutet dies einen gravierenden Nachteil: Während die Besitzer einer „echten“ PKV-Police sichergehen können, dass ihre vertraglich garantierten Leistungsansprüche nicht von Gesetzesänderungen betroffen sind, muss ein Basistarif-Kunde stets befürchten, dass ihm bei veränderter Gesetzeslage Leistungen gekürzt werden.

Profiteure des Basistarifs sind vor allem gesundheitlich schwache Neukunden. Da der Gesundheitszustand für die Beitragsbemessung des nach Einkommensfaktoren berechneten Basistarifs unerheblich ist, können sie sich die gefürchtete Gesundheitsprüfung ersparen – aus ihrer Sicht ein Vorteil des Basistarifs. PKV-Verbands-Mitglieder sehen dies jedoch anders: Für sie ist der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung ein Faktor, der den Basistarif zu einem nicht lohnenswerten Geschäftsmodell macht.

Fünf PKV-Unternehmen klagten daher vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung des Basistarifs. PKV-Verbands-Vorsitzender Reinhold Schulte, der den Basistarif als Verstoß gegen die Rechte seines Verbandes verstand,  musste das am 10. Juni 2009 ergangene Urteil jedoch als Niederlage verbuchen – die Klage wurde abgelehnt. Für Kunden „echter“ Privattarife bedeutet dies nun, dass sie den Basistarif, der nicht kostendeckend angelegt ist und in dem sich überdurchschnittlich viele Personen versichern, die hohe Gesundheitskosten verursachen, mitfinanzieren müssen. Hierbei kommt erschwerend hinzu, dass der erwartete Run auf den Basistarif, der mit 400.000 Menschen geschätzt worden war, ausblieb, die tatsächliche Anzahl der Basistarifwechsler betrug weniger als 10.000 Personen.



 

Trennstrich