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Basistarif Private Krankenversicherung Höhe
Für Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen möglichst günstigen PKV-Tarif benötigen, eignet sich der Basistarif Private Krankenversicherung. Höhe dieses Tarifes ist schlimmstenfalls die maximale GKV-Beitragshöhe, die derzeit (Stand: 2010) bei 581 Euro pro Monat liegt. Ausschlag für die Einführung des Basistarifes gab eine Gesetzesänderung vom 01.01.2009: Diese macht es zur gesetzlichen Pflicht, dass jeder Bundesbürger krankenversichert sein muss. Seitdem sind Privatkassen dazu verpflichtet, alle Antragsteller aufzunehmen (ausgenommen: Versicherungspflichtige). Diese Neuregelung bezeichnet man als Kontrahierungszwang. Zuvor hatten private Versicherungsgesellschaften das Privileg besessen, Antragsteller mit hohem Versicherungsrisiko (beispielsweise chronisch Kranke oder alte gebrechliche Menschen) abzulehnen.
In Bezug auf Art und Leistungsumfang orientiert sich der Basistarif am Modell des Grundversicherungsschutzes gesetzlicher Krankenkassen – dies betrifft auch die Beitragsbemessung. Die Beitragshöhe der „echten“ PKV-Tarife richtet sich nach individuellen Faktoren des Versicherten (darunter Alter, Gesundheitszustand und Anzahl der mitversicherten Familienmitglieder) – nicht so der Basistarif Private Krankenversicherung. Höhe des Basistarifs wird ausschließlich vom Einkommen des Kunden bestimmt – Geringverdiener und Angehörige der Mittelklasse dürfte dies freuen. Gesundheitlich angeknackste Personen profitieren ebenfalls vom Basistarif – als Neukunden müssen sie sich nämlich keiner Gesundheitsprüfung unterziehen; zudem darf die PKV keinen Risikozuschlag für etwaige Vorerkrankungen verlangen. Dies ist jedoch wiederum nachteilig für Kunden des Basistarifs Private Krankenversicherung. Höhe der Prämie wird nämlich u.a. bestimmt durch die Tatsache, dass sich in diesem Tarif viele Menschen versichern, die hohe Gesundheitskosten verursachen – dies hat zur Folge, dass der Basistarif oft kaum günstiger als so mancher „echter“ PKV-Tarif ist.
Anders als in der PKV muss im Basistarif für jede mitversicherte Person eine separate Versicherungspolice beantragt werden. Während Eltern ihre Kinder in der gesetzlichen Kasse kostenlos mitversichern können, müssen sie im Basistarif eine Pro-Kopf-Zulage entrichten, die zwar mit einer Maximalhöhe von 275 Euro gedeckelt ist; dennoch sind kinderreiche Familien mit einer gesetzlichen Police in der Regel besser dran.
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