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Beitragsbemessungsgrenze PKV für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013

 

Eine Beitragsbemessungsgrenze PKV gibt es nicht, denn die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Charakteristikum unseres gesetzlichen Sozialversicherungssystems.

Über diese GKV-Beitragsbemessungsgrenze herrscht in der Bevölkerung zum Teil Verwirrung. Viele verwechseln sie mit der Versicherungspflichtgrenze. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze und die der Versicherungspflichtgrenze über lange Jahre hinweg identisch waren. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über die Mitgliedschaft in einem Versicherungstyp. Liegt das Einkommen des Versicherten oberhalb eines bestimmten Bruttolohns, darf er sich aussuchen, ob er gesetzlich versichert bleiben (freiwillige GKV-Mitgliedschaft) oder in die PKV wechseln möchte. Wer weniger verdient, genießt diese Versicherungsfreiheit nicht, das heißt, er ist dazu verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Kasse zu sein.

Demgegenüber bestimmt die GKV-Beitragsbemessungsgrenze darüber, bis zu welcher Verdienstgrenze der Versicherte Beiträge zahlen muss. Ab einer bestimmten Maximalhöhe ist die Beitragsbemessung gedeckelt. Wer mehr als den Höchstbetrag verdient, muss nur Beiträge für den Teil seines Einkommens zahlen, welcher unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wohingegen der Rest seines Verdienstes beitragsfrei bleibt. Dies ist unverkennbar ein Pluspunkt für Großverdiener. Kassenpatienten aus unteren oder mittleren Einkommensklassen gehen hingegen leer aus, weil sie die Grenze der Beitragsfreiheit nicht erreichen.

Kritiker haben vielfach moniert, dass die GKV-Beitragsbemessungsgrenze dem Prinzip der Umverteilung zuwiderlaufe, welches doch eigentlich den Grundstein unseres Sozialversicherungssystems bildet. Andererseits kreiden viele Beobachter den gesetzlichen Kassen an, dass sie ihre Beiträge lediglich vom Verdienst des Versicherten abhängig machen, jedoch nicht darauf achten, wie hoch das Versicherungsrisiko der jeweiligen Kassenpatienten ist.

Private Krankenkassen denken hier anders. Für sie spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen des Versicherten ist, was auch das Nichtvorhandensein einer Beitragsbemessungsgrenze PKV erklärt. Stattdessen kalkulieren sie in Abhängigkeit von dem Risiko, das der Versicherte darstellt. Alte oder gesundheitlich anfällige Menschen müssen daher die höchsten Beiträge zahlen, während ein kerngesunder Spitzenverdiener seinen Versicherungsschutz zum Billigtarif bekommt. Die Tatsache, dass die Beitragsbemessungsgrenze PKV-irrelevant ist, macht die PKV sogar für Großverdiener interessant. In der GKV werden ihre Beiträge zwar durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, jedoch bittet die GKV sie wegen ihres hohen Verdienstes mit dem Höchstbetrag zur Kasse.



 

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