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Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung: 2010, 2011, 2012 und 2013

 

Eine Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung existiert nicht, denn die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Besonderheit des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze wird häufig mit der Versicherungspflichtgrenze (auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze) verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, ab wann ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig ist. Liegt sein jährlicher Bruttoverdienst über der Versicherungspflichtgrenze, ist er versicherungsfrei, d.h. er kann eigenständig darüber entscheiden, ob er weiter gesetzlich versichert bleiben (freiwillige GKV-Mitgliedschaft) oder Privatpatient werden möchte.

Demgegenüber markiert die Beitragsbemessungsgrenze der GKV eine Maximalgrenze, oberhalb derer der Versicherte beitragsfrei bleibt. Die Prämien der GKV werden in Abhängigkeit vom Bruttolohn des Versicherten berechnet. Für den Teil des Bruttoverdienstes, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, muss der Versicherte keine Beiträge zahlen. Mit Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bleiben seine Prämien folglich konstant (Deckelung). Spitzenverdiener sind hier die eindeutigen Profiteure, während Patienten aus der Unter- oder Mittelschicht den beitragsfreien Einkommensbereich gar nicht erst erreichen. 

Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze ist keine unveränderliche Größe, sondern wird zum 01. Januar jeden Jahres von der Bundesregierung neu an die aktuelle Einkommenssituation der versicherten Bundesbürger angepasst. In diesem Jahr (Stand: 2010) liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 45.000 Euro (3.750 Euro monatlich). Im Mai 2010 hat Gesundheitsminister Philipp Rösler einen Plan vorgelegt, der u.a. eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab dem Jahr 2011 vorsieht. Hat er damit Erfolg, müssen gut verdienende Kassenpatienten für ihren Versicherungsschutz zukünftig tiefer in die Tasche greifen.

Privatpatienten haben hiermit keine Probleme, denn für sie gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung. In der PKV werden die Prämien nämlich nach einkommensunabhängigen Faktoren (Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht etc.) berechnet. Gesunde Vielverdiener machen daher mit der PKV oftmals ein besseres Geschäft – trotz Beitragsbemessungsgrenze. PKV Kunden haben durch ihren Verdienst keinen Nachteil, während Kassenpatienten, für welche die GKV-Beitragsbemessungsgrenze relevant ist, soviel verdienen, dass die GKV ihnen den gesetzlich verankerten Höchstbetrag abknöpft.



 

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