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Beitragssatz Krankenversicherung
Ein zentraler Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist der Beitragssatz. Krankenversicherung ist nicht gleich Krankenversicherung – gesetzlich versicherte Vielverdiener oder gesundheitlich anfällige Privatpatienten können hiervon ein Liedchen singen. Gesetzliche Krankenkassen legen ihre Prämien nach dem Solidarprinzip fest. Maßgeblich für sie ist die Einkommenshöhe des Versicherten – folglich müssen Spitzenverdiener für ihren Versicherungsschutz tief in die eigene Tasche greifen. Bei Privatversicherten hingegen bewirkt die Verdiensthöhe keine Belastung des Portemonnaies. Dafür schlagen sich bei ihnen andere Faktoren (darunter der Gesundheitszustand, das Alter, die Anzahl der mitversicherten Familienmitglieder die Berufsgruppe oder das Geschlecht) im Beitragssatz nieder. Üblicherweise führt ein schlechter Gesundheitszustand zu einem hohen Beitragssatz. Krankenversicherungen verlangen von Versicherten mit hohem Eintrittsalter deutlich mehr Prämie als von jugendlichen Patienten. Wer in der PKV mehrere Familienmitglieder mitversichern möchte, muss für jeden Familienangehörigen eine eigenständige Police beantragen – bei einer kinderreichen Familie kann dies sehr rasch ins Geld gehen. Auch für Personen, die in einer Branche mit hohem Berufsrisiko tätig sind, kann der private Versicherungsschutz zu einer teuren Angelegenheit werden, denn Privatkassen verlangen von ihnen oftmals einen saftigen Risikozuschlag. Frauen zahlen einen höheren Beitragssatz – Krankenversicherungsschutz ist für Männer demzufolge eine billigere Angelegenheit.
Neben der individuellen Disposition spiegeln sich auch persönliche Wünsche in der Versicherungsprämie wider. Hier gilt: Je mehr Komfort der Patient wünscht, desto mehr muss er dafür löhnen. Einzelne Leistungsmodule lassen sich baukastenartig zu einem Individualtarif kombinieren. Entlastung für die Brieftasche können Spezialvereinbarungen leisten, bei denen der Versicherte freiwillig Kosten übernimmt oder auf Leistungen verzichtet – wie beispielsweise ein Selbstbehalt (hier erklärt sich der Patient bereit, im Krankheitsfall pauschal einen Teil der Krankheitskosten zu übernehmen), Karenzzeiten (die Versicherung zahlt erst ab der 1. oder 2. Krankheitswoche) oder ein Leistungssausschluss (die Versicherung tritt nicht in Leistung für Dauerleiden, die vor Beginn der Antragstellung diagnostiziert wurden).
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