• Mehr als 25.000 erfolgreiche Anfragen pro Jahr
  • Vergleich aller Testsieger aus Finanztest, Focus Money, uvm.
  • unverbindlich und garantiert anbieterunabhängig


Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

 

Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind zwei paar Schuhe und dürfen keinesfalls miteinander verwechselt werden. Berufsunfähigkeit wird von den meisten privaten Versicherern definiert als das Unvermögen, der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nachzugehen. In diesem Fall könnte sich der Betroffene seinen Lebensunterhalt theoretisch durchaus mit einem anderen Broterwerb verdienen, was für den Versicherungsschutz jedoch irrelevant ist. Unter Erwerbsunfähigkeit verstehen Versicherer hingegen das Unvermögen, eine beliebige berufliche Tätigkeit auszuüben – d.h., der Betroffene scheidet vollständig aus dem Erwerbsleben aus.

Der Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung trennt sorgfältig zwischen diesen beiden Definitionen. So greift eine private Berufsunfähigkeits- Versicherung bereits dann, wenn der Versicherungsnehmer seinen konkreten Job nicht mehr länger ausüben kann. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet erst, wenn der Versicherte nicht mehr irgendeiner beliebigen Tätigkeit nachgehen kann. Da Erwerbsunfähigkeit statistisch seltener als Berufsunfähigkeit ist, fallen die Beiträge für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung deutlich niedriger als die für eine Berufsunfähigkeits- Versicherung aus.

Eine Besonderheit bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die abstrakte Verweisung. Mit dieser haben sich Versicherer ein Hintertürchen geschaffen, durch das sie im Schadensfall entschlüpfen können. Verzichtet ein Versicherungsunternehmen nicht explizit auf die abstrakte Verweisung, kann es dem Kunden im BU-Fall die Zahlung mit dem Hinweis, der Versicherte könne ja in einem gleichwertigen Alternativberuf arbeiten, verweigern. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist daher bei der Qualitätsprüfung eines Tarifs das A und O.

Auch im gesetzlichen Versicherungssektor muss man trennscharf zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung unterscheiden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung im eigentlichen Sinne gibt es beim Staat gar nicht mehr – die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde bereits am 01. Januar 2001 abgeschafft. Ihren Platz nahm die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ein, die – wie der Name schon sagt – eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist.

Bundesbürger sind daher gut beraten, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Da bei einer solchen die Qualität im Vordergrund steht, sollte man vor Versicherungsabschluss einen Berufsunfähigkeits-Versicherungsvergleich durchführen. Hierfür brauchen Sie nicht weit weg zu surfen, denn wir haben einen unabhängigen Online-Vergleich für Sie bereit gestellt – gratis versteht sich. Machen Sie Gebrauch von diesem Service!



 

Trennstrich