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Berufsunfaehigkeitsrente

 

Berufsunfaehigkeitsrente

Wer auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf langfristig nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit bringt neben einer Vielzahl anderer Einschränkungen vor Allem schnell große finanzielle Probleme mit sich, denn wer nicht mehr arbeiten kann, ist auf staatliche Hilfe angewiesen. Daher ist eine rechtzeitige Vorsorge unumgänglich. Den besten Schutz bietet der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfaehigkeitsversicherung, welche dem Betroffenen im Schadensfall eine monatliche Berufsunfaehigkeitsrente ausbezahlt.

Bezüglich der Berufsunfaehigkeitsrente muss zwischen zwei möglichen Kategorien unterschieden werden,  der stattlichen und der privaten Berufsunfaehigkeitsrente.

Die staatliche Berufsunfaehigkeitsrente wurde zum 01.01.2001 abgeschafft und nur jene Versicherte, welche bereits vor diesem Datum eine staatliche Berufsunfaehigkeitsversicherung abgeschlossen hatten und bei welchen der Schadensfall außerdem noch vor dem 01.01.2001 eingetreten war, erhalten weiterhin die volle staatliche Berufsunfaehigkeitsrente, alle anderen lediglich eine stark gekürzte Rende wegen verminderter Erwerbsunfaehigkeit.

Bei der privaten Berufsunfaehigkeitsrente handelt es sich um eine monatliche Rente, welche jenen im Schadensfall zusteht, die zuvor eine freiwillige Zusatzversicherung gegen Berufsunfaehigkeit bei einem privaten Versicherungsanbieter abgeschlossen haben.

Der Abschluss einer privaten Berufsunfaehigkeitsversicherung bietet eine Reihe ansehnlicher Vorteile:

Eine Versicherung zur privaten Berufsunfaehigkeitsrente kann, im Gegensatz zur staatlichen Berufsunfaehigkeitsversicherung, auch heute noch abgeschlossen werden und zahlt im Schadensfall auch den kompletten Betrag aus. Die Leistungen der staatlichen Berufsunfaehigkeitsrente können jedoch gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden, wenn der Versicherte in der Auszahlungszeit über ein siebtel seines früheren Nettoeinkommens hinzu verdient.

Außerdem haben Interessierte die Möglichkeit, zusätzlich zur privaten Berufsunfaehigkeitsversicherung auch eine Lebens- oder Unfallversicherung abzuschließen, und dies zu einem günstigen Paketpreis.

Eines haben staatliche und die private Berufsunfaehigkeitsrente jedoch gemein: Ihre Auszahlung endet ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Versicherte in die Altersrente eintritt und daher, auch wenn er sein Leben lang vollständig gesund gewesen wäre, nicht mehr in seinem erlernten Beruf gearbeitet hätte.



 

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