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Berufunfähigkeitsversicherung

 

Berufunfähigkeitsversicherung

 Das Risiko, durch Berufsunfähigkeit den Arbeitsplatz zu verlieren, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden: Eine schwere Krankheit kann schnell ausbrechen, ein Unfall, auch ohne eigenes Zutun, leicht passieren. Wer für einen solchen Fall nicht rechtzeitig vorgesorgt hat, wird nach kurzer Zeit vor immensen finanziellen Schwierigkeiten stehen, nicht abgesicherte Berufsunfähigkeit hat schon viele, zuvor durchaus solide, Existenzen vollkommen zerstört.

Um sich gegen einen solchen Fall vernünftig abzusichern, sollten Sie dringend über den Abschluss einer Berufunfähigkeitsversicherung nachdenken. Eine Berufunfähigkeitsversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, welche vor Allem von privaten Anbietern vertrieben wird, oft auch in Kombination mit einer Lebens- oder Unfallversicherung.

Eine Berufunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen im Schadensfall, also wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit berufsunfähig werden, monatlich eine zuvor vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und dies so lange, bis Sie in Altersrente gehen.

Vor dem Abschluss Ihrer Berufunfähigkeitsversicherung wird Ihnen der Versicherer Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und eventuellen Vorerkrankungen stellen. Diese müssen Sie in jedem Fall wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, weil der Versicherer ansonsten im Schadensfall seine Zahlungen entweder komplett verweigern oder zumindest deutlich mindern kann.

Gerade jüngere Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig um einen Vertrag mit einer Berufunfähigkeitsversicherung bemühen, erstens, weil es bei ihnen lange dauert, bis sie das Rentenalter erreichen, und zweitens, weil sie durch ihren häufig sehr guten Gesundheitszustand wesentlich attraktivere Verträge angeboten bekommen als ältere Arbeitnehmer.

Vor Abschluss Ihres Vertrages mit Ihrer Berufunfähigkeitsversicherung sollten Sie besonders auf einen bestimmten Punkt innerhalb des Vertragswerkes achten: Den sogenannten Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Durch den Verzicht auf die abstrakte Verweisung garantiert Ihnen der Anbieter Ihrer Berufunfähigkeitsversicherung, dass er im Schadensfall darauf verzichtet, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass Sie ja noch in einem anderen Beruf mit leichterer Tätigkeit arbeiten könnten. Ihr eigentlicher, also derzeitiger Beruf, sollte in jedem Fall das Maß der Berufsfähigkeit sein, wenn Sie eine Berufunfähigkeitsversicherung abschließen.



 

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