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Deutsche Krankenversicherung
Die Wurzeln der deutschen Krankenversicherung reichen bis ins Jahr 1883 zurück. Damals wurde sie von Bismarck eingeführt, welcher durch Etablieren eines Sozialversicherungssystems die Sympathie der Arbeiterklasse gewinnen wollte. Die Versicherungspflicht, welche ursprünglich nur für die Arbeiterklasse galt, wurde in späteren Jahren auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt. Heute ist es vorgeschrieben, dass jeder Bundesbürger krankenversichert sein muss – dies wurde am 01. Januar 2009 gesetzlich festgelegt.
Die deutsche Krankenversicherung wird in zwei Gruppen eingeteilt: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Diese unterscheiden sich insbesondere im Hinblick auf die Art der Beitragsfestsetzung. Gesetzliche Krankenkassen erheben ihre Beiträge nach dem Solidarprinzip. Gesundheitszustand, Alter, Geschlecht und Anzahl der Familienmitglieder ihrer Kunden sind für ihre Beitragsberechnungen unerheblich. Maßgeblich ist für sie lediglich das Bruttoarbeitsentgelt. Grundsätzlich gilt: Je höher das Gehalt eines Kassenpatienten, desto mehr Prämie muss er zahlen. Gedeckelt wird dieses Prinzip jedoch von der Beitragsbemessungsgrenze. Oberhalb dieses Limits, das derzeit bei 45.000 Euro pro Jahr liegt, werden für das Einkommen eines Patienten keine weiteren Beiträge mehr erhoben.
Demgegenüber ermittelt die private deutsche Krankenversicherung ihre Beiträge nach individuellen Kriterien: Für Sie entscheidend sind die Faktoren Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und Anzahl der Familienmitglieder. Je älter und gesundheitlich anfälliger ein Patient ist, desto mehr muss er zahlen. Für Frauen ist die Prämie höher als für Männer. Und für jedes Familienmitglied muss ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Privat versichern darf sich nur, wer über einen monatlichen Verdienst verfügt, der über einem bestimmten Limit – der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze – liegt (Ausnahme: Selbstständige und Freiberufler). Waren private Krankenkassen früher dazu berechtigt, Patienten mit hohem Risikofaktor (wie beispielsweise einer chronischen Krankheit) abzulehnen, wurde ihnen dieses Recht im Jahr 2009 genommen. Seitdem sind sie verpflichtet, jeden berechtigten Antragsteller aufzunehmen. Aus diesem Grund haben sie den Basistarif eingeführt – ein Tarifmodell, dass sich am Vorbild gesetzlicher Kassen orientiert.
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