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Gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Sprichwörtlich formuliert: Wer sich auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung verlässt, ist verlassen. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, welche Bundesbürger lange Zeit gegen Berufsunfähigkeit absicherte, ist seit ihrer Abschaffung am 01. Januar 2001 Geschichte. Dasselbe Schicksal erlitt die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Ersetzt wurden die beiden Rentenformen durch die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese neue gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung greift nur noch unter erschwerten Bedingungen. Nur wer weniger als sechs Stunden pro Tag einer beliebigen beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, hat Anrecht auf Erwerbsminderungsrente in Höhe von 50%. Die volle Rente bekommt nur, wer nicht mehr länger als drei Stunden pro Tag erwerbsfähig ist.

Bei der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung steckt der Teufel im Namen: Die Erwerbsminderungsrente wird nämlich nur bei Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt. Eine Berufsunfähigkeit (d.h., das Unvermögen, seinen konkreten Beruf auszuüben), reicht als Anspruchsvoraussetzung also nicht aus. Im Klartext bedeutet dies: Ein Lehrer, der seinen Job an den Nagel hängen muss, aber theoretisch noch fähig wäre, als Küchenhilfe zu arbeiten, bekommt von Vater Staat keinen Cent. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist also de facto keine Berufs- sondern eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Ebenfalls ein Minuspunkt der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die niedrige BU-Rente. Die Durchschnittsrente beträgt knapp 660 Euro – zu wenig um zu leben, zu viel um zu sterben. Hartz-IV-ler sind hier noch besser dran.

Wer sich mit einem solch mageren BU-Schutz nicht zufriedengeben möchte, muss nach dem Motto „Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott!“ Eigeninitiative ergreifen und sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen. Anders als die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung deckt diese den tatsächlichen Fall von Berufsunfähigkeit ab. Allerdings müssen Neuanwärter in diesem Zusammenhang darauf achten, dass ihr Versicherungsvertrag einen Verzicht auf abstrakte Verweisung beinhaltet. Ist dieser in der Police nicht zu finden, kann der Versicherer den Kunden im BU-Fall auf einen gleichwertigen Alternativberuf verweisen. Achten Sie daher unbedingt auf die Qualität Ihres Versicherungsschutzes. Nutzen Sie unseren kostenlosen und objektiven Online-Versicherungsvergleich! Er hilft Ihnen dabei, einen qualitativ hochwertigen Tarif zu finden!



 

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