Die Haftpflichtversicherung zählt zu den wenigen Versicherungen die jeder Bürger abschließen sollte.
Durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden, welche Sie sogar in finanzielle Schwierigkeiten führen können, werden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Man sollte darauf achten, dass nicht nur der Beitrag eine große Rolle spielt, sondern auch die von der Versicherung gedeckte Summe.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Mister Finance
Online-Vergleichsportal
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 040-30 39 79 79
, per email an beratung@mister-finance.de
bzw. per Post: Mister Finance
Online-Vergleichsportal
, Dorotheenstr. 48
, 22301 Hamburg
.
2. Was versteht man unter Mietsachschäden?
Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
3. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Ja
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür
(wenn eingeschlossen)
Nein
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
4. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird.
Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer
auf unserer Seite).
5. Sind Kinder automatisch mitversichert?
alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind
beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis
zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
6. Können Kinder haftbar gemacht werden ?
Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss
unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).
Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden.
(Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter
siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
8. Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
9. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
10. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen)
Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
• die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
• die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
• die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und
Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab.
Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache
fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang.
Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese
Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
11. Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen und dabei Schäden anrichten.
Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze), andere widerum gar nicht.
12. Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen
z. B.:
• Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
• Bauherrenhaftpflicht
• Jagdhaftpflicht
• Wasserfahrzeuge (mit Motor)
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
• Gewässerschadenhaftpflicht
13. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können).
Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur
während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen.
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig.
Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
15. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu
muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten,
der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
17. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
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Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
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Die häufigsten Fragen zum Thema Haftpflicht für Familien
Was ist Forderungsausfallversicherung?
Einige Versicherer bieten in bestimmten Tarifen die sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzbaustein an. Wenn man durch eine Person einen Schaden erlitten hat und diese weder privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommt man keinen Schadenersatz. Das würde bedeuten, dass man die entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens selbst tragen müsste. Diese können - vor allem im Falle von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für den Betroffenen werden. Vor einem solchen Szenario sollte man sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in der Private Haftpflicht-Versicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet Schadenersatz.
Zu beachten ist: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden (bis ca. 2.000 EUR) sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.
Was sind Gefälligkeitsschäden?
Bei einem Schaden am Eigentum Dritter, welcher durch eine unentgeltliche Hilfeleistung (z.B. Umzug) vom Pflichthaftpflichtversicherten entstanden ist, spricht man vom Gefälligkeitsschaden.
Rein Rechtlich ist die Versicherung noch der Verursacher verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Die meisten Privaten Haftpflichtversicherungen leisten dennoch ihren Beitrag, wenn der Gefälligkeitsschaden auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und es dem Wunsch des Versicherungsnehmers entspricht. Hier hat das Versicherungsunternehmen allerdings eine Obergrenze festgesetzt.
Was sind deliktunfähige Kinder und bis zu welchem Alter?
Die Eltern haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn die Kinder einen Schaden verursachen. Daher empfiehlt es sich unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren (im Verkehrsbereich unter 10 Jahren) gelten als nicht deliktfähig. Dies bedeutet, dass sie nicht zum Schadensersatz herangezogen werden können. Eltern und Kinder können nicht zum Schadensersatz herangezogen werden, wenn ein Schaden entstanden ist, obwohl die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Je nach Wunsch haben Eltern die Möglichkeit zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel zur Absicherung als Tätigkeit als Tagesmutter.
Wegen Kündigungsfrist?
Die Private Haftpflichtversicherung kann in der Regel drei Monate zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Falls keine fristgerechte Kündigung vorliegt, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr.
Das Sonderkündigungsrecht besteht nach einem durch die Versicherung regulierten Schaden. Hier kann innerhalb eines Monats nach Zahlung des Schadens fristlos gekündigt werden. Zu Beachten ist: die Prämie steht der Versicherungsgesellschaft trotzdem bis zum Ende des Versicherungsjahres zu.
Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge bei gleichbleibender Leistung, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung Gebrauch gemacht werden.
Warum eine private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung ist wichtig, egal wie alt man ist oder welchen wirtschaftlichen Stand man gerade hat, denn durch Leichtsinn, Vergesslichkeit oder Pech können manchmal millionen schwere Schäden entstehen. Die Haftpflichtansprüche können einen daher in den Ruin der wirtschaftlichen Existenz führen.
Was sind Vermögensschäden?
Es wird zwischen einem reinen und einem unechten Vermögensschaden unterschieden. Bei einem reinen Vermögensschaden (ohne Sach- oder Personenschäden) entsteht dem Geschädigten ein finanzieller Nachteil.
Beispiel: Person A sperrt im Keller eines Mietshauses einen Manager ein, der daraufhin einen wichtigen Termin für einen Vertragsabschluss verpasst.
Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Es werden in erster Linie Personen- und Sachschäden übernommen, aber auch Vermögensschäden werden von der Versicherung erstattet.
Welche Versicherungssumme macht Sinn?
Es werden Summen zwischen 1 und 10 Millionen Euro angeboten, aber da die Beitragsdifferenzen sehr gering sind, sollte man eine möglichst hohe Versicherungssumme für eine Privathaftpflicht vereinbaren. Des Weiteren sollten für Personen- und Sachschäden eine Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro abgeschlossen werden, da besonders Personenschäden schnell in Millionenhöhe gehen können. Gerade bei Kindern sollte die Deckungssumme möglichst hoch sein, da es gar nicht so selten vorkommt, dass Kinder hohe Schäden verursachen (Fußball spielen, ein „Lagerfeuer“ anzünden etc.)
Wofür eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung ermöglicht Ihnen günstigere Beiträge, sollte jedoch ein Schaden eintreten, muss man sich an dem Schaden mit der Selbstbeteiligungssumme beteiligen.
Ein Schaden ist schnell passiert
Die Privathaftpflichtversicherung eine sehr wichtige Versicherung, die nirgendwo fehlen sollte, denn laut des Gesetzbuches muss jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“ dem anderen den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Der Versicherungsschutz gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Auf ausreichend Deckung achten
Die private Haftpflichtversicherung begleicht Dritten gegenüber verursachte Schäden. Daher sollte man beim Abschluss der Versicherung auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten, denn die Privathaftpflicht ersetzt Schäden nur bis zu dieser Deckungssumme. Bezogen auf Sachschäden sollte sie mindestens eine Million Euro und für Personenschäden zwei Millionen Euro betragen. Jede Familie sollte bei vorhandenen Kindern ebenfalls die Versicherungssumme möglichst hoch wählen, da durch die kindliche Unbekümmertheit schnell ein nicht beabsichtigter Unfall passiert.
Familie ist mitversichert
Die private Haftpflicht gilt für die ganze Familie. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und sich in Ausbildung oder Studium befinden. Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft genießen den Haftpflichtschutz, wenn sie mit ihren Namen im Versicherungsvertrag stehen.
Besonderheiten für Familien mit Kindern
Die Eltern haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn die Kinder einen Schaden verursachen. Daher empfiehlt es sich unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren (im Verkehrsbereich unter 10 Jahren) gelten als nicht deliktfähig. Dies bedeutet, dass sie nicht zum Schadensersatz herangezogen werden können. Eltern und Kinder können nicht zum Schadensersatz herangezogen werden, wenn ein Schaden entstanden ist, obwohl die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Je nach Wunsch haben Eltern die Möglichkeit zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel zur Absicherung als Tätigkeit als Tagesmutter.
Anpassung der versicherten Risiken nicht vergessen
Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung sollten Sie bestehende Risiken genau zu prüfen. Erweitert sich die Palette der Gefahrenquellen, zum Beispiel durch ein neues Hobby, sollten Sie dies gegebenenfalls zusätzlich absichern.
Als maßgebliche Komponente sollte „Passiver Rechtsschutz“ im Versicherungsumfang enthalten sein. Ansprüche werden dabei durch die Versicherungsgesellschaft geprüft und abgewehrt, wenn sie unberechtigt sind. Die Kosten eines Rechtsstreites werden für Sie ebenfalls übernommen.
Informieren Sie sich über Risikoausschlüsse
Bei der Wahl einer Privaten Haftpflichtversicherung sollte man besondere Aufmerksamkeit auf eventuelle Risikoausschlüsse des Versicherers richten. So schließt jede Versicherungsgesellschaft bestimmte Schadensfälle aus, zum Beispiel Ersatz für verlorene Gegenstände, Strafen oder Bußgelder. Daher empfiehlt sich vorab eine genaue Prüfung des jeweiligen Unternehmens, damit man im Schadenfall keine böse Überraschung erlebt.
Bestimmte Risiken separat versichern
Neben der allgemeinen Haftpflicht können spezielle Verträge abgeschlossen werden, die Sondergebiete abdecken, so reguliert die Bauherrenhaftpflicht Unfälle auf einer Baustelle, die Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die durch Haustiere verursacht werden und Sportler sollten sich beim Ausüben ihres Sports absichern.
Ob spezielle oder allgemeine Haftpflicht - vor Abschluss eines Vertrages sollten Sie die genaue Analyse der persönlichen Situation stehen, bevor Sie die verschiedenen Privathaftpflichtversicherer miteinander vergleichen.
Forderungsausfalldeckung mitversichern
Ein Zusatzbaustein bei bestimmten Tarifen einer privaten Haftpflichtversicherung ist die Forderungsausfalldeckung. Dies bedeutet, wenn man durch eine Person einen Schaden erlitten hat und diese Person weder Privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommt man trotzdem Schadenersatz. Das heißt, dass die entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens nicht länger selbst tragen werden müssen. Diese können - vor allem im Falle von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für einen werden. Vor einem solchen Szenario sollte man sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in der Private Haftpflichtversicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet Schadenersatz.
Beachten Sie: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.
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