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Haftpflicht für Familien

Finden Sie den optimalen Schutz für Ihre Familie

Die Haftpflichtversicherung zählt zu den wenigen Versicherungen die jeder Bürger abschließen sollte.

 

Durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden, welche Sie sogar in finanzielle Schwierigkeiten führen können, werden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Man sollte darauf achten, dass nicht nur der Beitrag eine große Rolle spielt, sondern auch die von der Versicherung gedeckte Summe.

 

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  Die häufigsten Fragen zum Thema Haftpflicht für Familien

Was ist Forderungsausfallversicherung?

Einige Versicherer bieten in bestimmten Tarifen die sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzbaustein an. Wenn man durch eine Person einen Schaden erlitten hat und diese weder privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommt man keinen Schadenersatz. Das würde bedeuten, dass man die entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens selbst tragen müsste. Diese können - vor allem im Falle von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für den Betroffenen werden. Vor einem solchen Szenario sollte man sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in der Private Haftpflicht-Versicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet Schadenersatz. Zu beachten ist: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden (bis ca. 2.000 EUR) sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Bei einem Schaden am Eigentum Dritter, welcher durch eine unentgeltliche Hilfeleistung (z.B. Umzug) vom Pflichthaftpflichtversicherten entstanden ist, spricht man vom Gefälligkeitsschaden. Rein Rechtlich ist die Versicherung noch der Verursacher verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Die meisten Privaten Haftpflichtversicherungen leisten dennoch ihren Beitrag, wenn der Gefälligkeitsschaden auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und es dem Wunsch des Versicherungsnehmers entspricht. Hier hat das Versicherungsunternehmen allerdings eine Obergrenze festgesetzt.

Was sind deliktunfähige Kinder und bis zu welchem Alter?

Die Eltern haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn die Kinder einen Schaden verursachen. Daher empfiehlt es sich unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren (im Verkehrsbereich unter 10 Jahren) gelten als nicht deliktfähig. Dies bedeutet, dass sie nicht zum Schadensersatz herangezogen werden können. Eltern und Kinder können nicht zum Schadensersatz herangezogen werden, wenn ein Schaden entstanden ist, obwohl die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Je nach Wunsch haben Eltern die Möglichkeit zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel zur Absicherung als Tätigkeit als Tagesmutter.

Wegen Kündigungsfrist?

Die Private Haftpflichtversicherung kann in der Regel drei Monate zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Falls keine fristgerechte Kündigung vorliegt, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr. Das Sonderkündigungsrecht besteht nach einem durch die Versicherung regulierten Schaden. Hier kann innerhalb eines Monats nach Zahlung des Schadens fristlos gekündigt werden. Zu Beachten ist: die Prämie steht der Versicherungsgesellschaft trotzdem bis zum Ende des Versicherungsjahres zu. Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge bei gleichbleibender Leistung, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung Gebrauch gemacht werden.

Warum eine private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung ist wichtig, egal wie alt man ist oder welchen wirtschaftlichen Stand man gerade hat, denn durch Leichtsinn, Vergesslichkeit oder Pech können manchmal millionen schwere Schäden entstehen. Die Haftpflichtansprüche können einen daher in den Ruin der wirtschaftlichen Existenz führen.

Was sind Vermögensschäden?

Es wird zwischen einem reinen und einem unechten Vermögensschaden unterschieden. Bei einem reinen Vermögensschaden (ohne Sach- oder Personenschäden) entsteht dem Geschädigten ein finanzieller Nachteil. Beispiel: Person A sperrt im Keller eines Mietshauses einen Manager ein, der daraufhin einen wichtigen Termin für einen Vertragsabschluss verpasst.

Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Es werden in erster Linie Personen- und Sachschäden übernommen, aber auch Vermögensschäden werden von der Versicherung erstattet.

Welche Versicherungssumme macht Sinn?

Es werden Summen zwischen 1 und 10 Millionen Euro angeboten, aber da die Beitragsdifferenzen sehr gering sind, sollte man eine möglichst hohe Versicherungssumme für eine Privathaftpflicht vereinbaren. Des Weiteren sollten für Personen- und Sachschäden eine Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro abgeschlossen werden, da besonders Personenschäden schnell in Millionenhöhe gehen können. Gerade bei Kindern sollte die Deckungssumme möglichst hoch sein, da es gar nicht so selten vorkommt, dass Kinder hohe Schäden verursachen (Fußball spielen, ein „Lagerfeuer“ anzünden etc.)

Wofür eine Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung ermöglicht Ihnen günstigere Beiträge, sollte jedoch ein Schaden eintreten, muss man sich an dem Schaden mit der Selbstbeteiligungssumme beteiligen.

Ein Schaden ist schnell passiert

Die Privathaftpflichtversicherung eine sehr wichtige Versicherung, die nirgendwo fehlen sollte, denn laut des Gesetzbuches muss jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“ dem anderen den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Der Versicherungsschutz gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Auf ausreichend Deckung achten

Die private Haftpflichtversicherung begleicht Dritten gegenüber verursachte Schäden. Daher sollte man beim Abschluss der Versicherung auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten, denn die Privathaftpflicht ersetzt Schäden nur bis zu dieser Deckungssumme. Bezogen auf Sachschäden sollte sie mindestens eine Million Euro und für Personenschäden zwei Millionen Euro betragen. Jede Familie sollte bei vorhandenen Kindern ebenfalls die Versicherungssumme möglichst hoch wählen, da durch die kindliche Unbekümmertheit schnell ein nicht beabsichtigter Unfall passiert.

Familie ist mitversichert

Die private Haftpflicht gilt für die ganze Familie. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und sich in Ausbildung oder Studium befinden. Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft genießen den Haftpflichtschutz, wenn sie mit ihren Namen im Versicherungsvertrag stehen.

Besonderheiten für Familien mit Kindern

Die Eltern haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn die Kinder einen Schaden verursachen. Daher empfiehlt es sich unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren (im Verkehrsbereich unter 10 Jahren) gelten als nicht deliktfähig. Dies bedeutet, dass sie nicht zum Schadensersatz herangezogen werden können. Eltern und Kinder können nicht zum Schadensersatz herangezogen werden, wenn ein Schaden entstanden ist, obwohl die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Je nach Wunsch haben Eltern die Möglichkeit zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel zur Absicherung als Tätigkeit als Tagesmutter.

Anpassung der versicherten Risiken nicht vergessen

Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung sollten Sie bestehende Risiken genau zu prüfen. Erweitert sich die Palette der Gefahrenquellen, zum Beispiel durch ein neues Hobby, sollten Sie dies gegebenenfalls zusätzlich absichern. Als maßgebliche Komponente sollte „Passiver Rechtsschutz“ im Versicherungsumfang enthalten sein. Ansprüche werden dabei durch die Versicherungsgesellschaft geprüft und abgewehrt, wenn sie unberechtigt sind. Die Kosten eines Rechtsstreites werden für Sie ebenfalls übernommen.

Informieren Sie sich über Risikoausschlüsse

Bei der Wahl einer Privaten Haftpflichtversicherung sollte man besondere Aufmerksamkeit auf eventuelle Risikoausschlüsse des Versicherers richten. So schließt jede Versicherungsgesellschaft bestimmte Schadensfälle aus, zum Beispiel Ersatz für verlorene Gegenstände, Strafen oder Bußgelder. Daher empfiehlt sich vorab eine genaue Prüfung des jeweiligen Unternehmens, damit man im Schadenfall keine böse Überraschung erlebt.

Bestimmte Risiken separat versichern

Neben der allgemeinen Haftpflicht können spezielle Verträge abgeschlossen werden, die Sondergebiete abdecken, so reguliert die Bauherrenhaftpflicht Unfälle auf einer Baustelle, die Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die durch Haustiere verursacht werden und Sportler sollten sich beim Ausüben ihres Sports absichern. Ob spezielle oder allgemeine Haftpflicht - vor Abschluss eines Vertrages sollten Sie die genaue Analyse der persönlichen Situation stehen, bevor Sie die verschiedenen Privathaftpflichtversicherer miteinander vergleichen.

Forderungsausfalldeckung mitversichern

Ein Zusatzbaustein bei bestimmten Tarifen einer privaten Haftpflichtversicherung ist die Forderungsausfalldeckung. Dies bedeutet, wenn man durch eine Person einen Schaden erlitten hat und diese Person weder Privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommt man trotzdem Schadenersatz. Das heißt, dass die entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens nicht länger selbst tragen werden müssen. Diese können - vor allem im Falle von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für einen werden. Vor einem solchen Szenario sollte man sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in der Private Haftpflichtversicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet Schadenersatz. Beachten Sie: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.


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