Schützen Sie Ihr Hab und Gut in Ihren vier Wänden. Versichern Sie es gegen Einbruch, Feuer, Wasser oder Blitz.
Ob nun Ersatz des Neuwertes oder der Reparaturkosten, ob nun ihr Inventar oder der Schmuck. Selbst die Fahrräder können Bestandteil der Hausratversicherung sein.
Nutzen sie auch hier unseren Vergleich. So unterschiedlich die Anbieter so auch die Konditionen.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Mister Finance
Online-Vergleichsportal
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 040-30 39 79 79
, per email an beratung@mister-finance.de
bzw. per Post: Mister Finance
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, Dorotheenstr. 48
, 22301 Hamburg
.
2. Was gehört zum Hausrat?
Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich.
Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben, Wertsachen
3. Was umfasst die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab:
Brand, Blitzschlag, Explosion
Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden
Sturm, Hagel
sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden
Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern:
Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert)
Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen
Glaskeramikkochflächen
Fahrraddiebstahl
Wasseraustritt aus Aquarien
Inhalte Ihres Bankschließfachs
4. Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
Schäden durch
grobe Fahrlässigkeit
vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art
Schäden durch Kernenergie
Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch
Sturmflut
Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden
5. Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme.
Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt.
Es wird nach folgender Formel gekürzt:
Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung
6. Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?
in der im Versicherungsschein genannten Wohnung
bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen
in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen
in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen
in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten
Zwecken dient)
in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden
Waschmaschinen und Wäschetrocknern
außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)
7. Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt.
Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?
Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen
Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.
8. Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt,
wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der
Wohnung aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
9. Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie
das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine
längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann
die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres
Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.
10. Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?
Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer
zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind
versichert.
11. Wer braucht eine Hausratversicherung?
Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig.
Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.
12. Schäden durch Feuer
Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.
13. Leitungswasser
Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.
14. Einbruchdiebstahl/Vandalismus
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
15. Sturm und Hagel
Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso grösser.
16. Längere Abwesenheit von der Wohnung
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
17. Gefahrerhöhung
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen.
Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.
22. Nutzwärme / Sengschäden
Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezhalt werden.
28. Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück
Falls Ihre Slips von der Leine gestohlen werden, muß das polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.
29. Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück
Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine polizeiliche Meldung muß erfolgen
30. Diebstahl aus verschlossenen KFZ
Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen
32. Rückreisekosten aus dem Urlaub
In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten,
wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen
Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise
abbricht und an den Schadenort reist.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers
vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen
bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.
33. Elementarschäden
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
34. Glasversicherung
Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.
Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Totalschaden. Wir empfehlen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden durch den Versicherer keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden. Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert je nach Anbieter und Tarif eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Ohne Eingabe der Versicherungssumme wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.
Auch bei Fahrraddiebstahl gilt Neuwertersatz. Achten Sie besonders auf Anbieter, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und auch dann Schadenersatz leisten, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr entwendet wurde. Bedingung: Das Fahrrad muß vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) gewesen sein. Schaden-Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einkaufen, schließen es vor dem Geschäft ordnungsgemäß an. Trotzdem wird Ihr Fahrrad gestohlen.
Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten! Schaden-Beispiel: Durch starke Niederschläge wird Ihr Keller überflutet und die darin stehenden Möbel (z.B. Gefrierschrank) kommt zu Schaden.
Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Silber/Gold/Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Plastiken), Sachen über 100 Jahre alt. Möbelstücke fallen nicht unter Wertsachen!
67 %
Die Prozente berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
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Die häufigsten Fragen zum Thema Hausratversicherung
Was versichert die Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung ersetzt Ihnen im Großen und Ganzen alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus.
Eine abgeschlossene Hausratversicherung ersetzt Ihnen im allgemeinen alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus.
Ausnahmen sind Fahrräder oder Glasschäden, welche nicht standardmäßig versichert sind. Es ist aber möglich, diese Bereiche als Zusatz in der Hausratversicherung versichern zu lassen.
Darunter fallen jedoch keine gewerblich genutzten Gegenstände. Diese sind überhaupt nicht durch die Hausratversicherung versichert.
Was zählt zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche zählt die Grundfläche aller Räume des versicherten Wohnobjekts, mit eingeschlossen sind hierbei auch bspw. Wintergärten und Hobbyräume.
Zur Wohnfläche zählen jedoch nicht Treppen, Balkone/Terrassen/Loggien und auch Keller-/Speicherräume, außer diese werden zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern zählen die Arbeitsräume in der privat genutzten Wohnung ebenfalls zur Wohnfläche, jedoch müssen die besonderen Bedingungen für diese Räume erfüllt sein, wenn diese Räume mitversichert werden sollen.
Was ist ein Unterversicherungsverzicht?
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sollte möglichst genau dem Anschaffungs-Wert Ihres Hausrats entsprechen. Wenn die Versicherungssumme unter dem Wert Ihres Hausrats liegt, droht eine Unterversicherung, das bedeutet, dass Ihnen Schäden nur anteilig ersetzt werden.
Sie werden im Schadensfall nicht vom Versicherer auf die Höhe Ihres gesamten Hausrats geprüft, wenn Sie einen Unterversicherungsverzicht unterschreiben. Dieser Verzicht stellt eine vom Versicherer festgelegte Mindestversicherungssumme von ca. 650 EUR pro qm dar.
Sie sollten hierbei beachten, dass Sie den max. Anspruch auf die Mindestversicherungssumme haben, bspw. 50qm * 650 € = 32500 €. Im Schadensfall würde die Versicherung Ihnen max. 32500 EUR auszahlen, auch wenn Ihr gesamter Hausrat die Summe deutlich übersteugt.
Jedoch sollten Sie, bevor Sie einen Unterversicherungsverzicht wünschen, die errechnete Summe mit Ihren Anschaffungen vergleichen.
Für welche Schäden kommt die Hausratversicherung auf?
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung tritt bei Schäden ein, welche mit folgenden Gefahren zusammenhängen:
- Blitzschlag,
- Brand,
- Explosion,
- Leitungswasser,
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
- Einbruchdiebstahl,
- Raub,
- Sturm und Hagel und
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser und
Die Gefahr „Elementarschäden“ (Erdrutsch, Hochwasser etc.) ist nicht mitversichert, kann jedoch zusätzlich versichert werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?
Schäden aller beweglichen Gegenstände, die sich in der Wohnung oder im Haus befinden, sind bei einer Hausratversicherung abgedeckt.
Das Wohngebäude ist somit gegen Brand, Leitungswasser, Explosion, Blitzschlag, Sturm/Hagel etc. versichert.
Eine Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude und alles, was fest mit diesem verbunden ist, d.h. Fliesen, Mauern, fest verlegte Böden und Einbaumöbel genauso wie technische Anlagen, welche zum Betrieb des Hauses genutzt werden (Bsp. Heizung) .
Eine Überschneidung der beiden Versicherungen gibt es in kleinen Bereichen, wie bspw. bei Markisen oder Satellitenanlagen.
Versicherte Gegenstände
Einrichtungsgegenstände (Möbel, Teppiche, Lampen und Bilder)
Gebrauchsgegenstände (Haushaltsgräte und Kleidung)
Verbrauchsgegenstände (Lebensmittel oder Heizstoffe)
Wertgegenstände (Schmuck, Geld oder Sparbücher)
Kleintiere (Hamster, Katzen und Vögel)
Nicht versichert sind
Nicht versichert sind gewerblich genutzte Gegenstände, Fahrräder, alle Glasschäden an Möbeln oder Fenstern und Elementare Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen. Diese Art von Schäden kann man zusätzlich versichern, allerdings ist bspw. eine Glasbruchversicherung in den meisten Fällen unnötig. Dahingegen kann eine Fahrradversicherung oder eine Police für Überspannungsschäden durch Blitz bei Computern sinnvoll sein.
Beim Vertragsabschluss zu beachten
Sie sparen viel Geld bei einem Vergleich von mehreren Anbietern, da die Beiträge unter Umständen bis zu 50 % differieren. Kurze Vertragslaufzeiten sind günstig. Eine Bindung an eine Gesellschaft sollte nicht länger als ein Jahr dauern. Besonders die Fragen nach vorherigen Versicherungen oder nach Schäden sind im Antragsformular unbedingt korrekt auszufüllen, denn bei falschen Angaben ist der Versicherungsschutz in Gefahr.
Die Höhe der Versicherungssumme
Wenn die Deckungssumme zu niedrig angesetzt ist, droht eine Unterversicherung. Wer den Anschaffungswert jedes Gegenstandes nicht aufaddieren und trotzdem eine Unterversicherung auf jeden Fall vermeiden will, multipliziert die Quadratmeteranzahl der ganzen Wohnfläche mit ca. 650,00 EUR, das ist in den häufigsten Fällen ausreichend. Die Summe erhöht sich bei Objekten mit höherem Wert. Hierbei verlangen die Versicherungen jedoch besondere Maßnahmen wie bspw. Bewegungsmelder oder Alarmanlagen.
Im Versicherungsumfang enthalten sind im Normalfall
Brandschäden, Einbrüche und Vandalismus, Schäden, die durch Blitzschlag verursacht wurden, Folgen einer Explosion, Schäden, die durch Sturm, Hagel und Leitungswasser verursacht wurden
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