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KFZ-Versicherung

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Eine KFZ-Versicherung bzw. KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine unbedingt notwendige und verpflichtende Versicherung, die Sie als Fahrzeughalter abschließen müssen.

 

Dabei werden Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden von der KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt.

 

Es gibt allerdings eine Vielzahl an Kfz-Versicherungen, von denen nicht jede einer solchen „Auto Versicherung“  auf Sie zugeschnitten ist. Die preislichen Unterschiede der verschiedenen Auto Versicherungen sind immens, weshalb ein Kfz-Versicherungsvergleich unbedingt notwendig ist.

 

Bei einer KFZ-Versicherung lässt sich jedes Jahr eine Menge Geld sparen.

 

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  Die häufigsten Fragen zum Thema KFZ-Versicherung

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

Da das Zulassungsverfahren seit dem 1.März 2008 elektronisch und somit viel einfacher verläuft, brauchen Sie nur die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) und folgende übliche Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorzulegen: Personalausweis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und TÜV- /AU-Bescheinigung bei Gebrauchtwagen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann Ihre Daten durch die eVB einsehen und erkennen, dass Sie einen Versicherungsschutz besitzen. Die Deckungskarte (Doppelkarte) ist mit diesem neuen Verfahren ersetzt worden.

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Der Versicherungsnehmer muss die Kündigung selbst durchführen, wenn er die Versicherungsgesellschaft wechseln möchte. Dies muss schriftlich und unter Beachtung und Einhaltung der Fristen geschehen. Empfehlenswert ist die Kündigung per Einschreiben mit Rück-schein. Die ordentliche Kündigung erfolgt meist mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ablauf des Versicherungsjahres. Der Vorvertrag muss somit bis zum 30.11. eines Jahres gekündigt sein, um bei der neuen Versicherungsgesellschaft ab dem 01.01. des folgenden Jahres versichert zu sein. Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Schaden von Ihrer Auto-Versicherung reguliert oder die Beiträge erhöht wurden. Es gilt ebenso eine Frist von 4 Wochen, welche aber ab Annah-me/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung gilt. Auf Ihrem Kündigungsschreiben sollte Sie den jeweiligen Grund für Ihre Kfz Sonderkündi-gung vermerken. Die Versicherungsgesellschaft erkennt Ihr Sonderkündigungsrecht ohne eine exakte Begründung eventuell nicht an. Ihre Kfz-Versicherung erlischt automatisch mit der Abmeldung des Kfz, für den Fall, dass sie Ihr Auto verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen sollten.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, d.h. jeder Halter eines Fahrzeugs muss, um auf öffentlichen Wegen fahren zu dürfen, eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Diese dient der Absicherung begründeter und zur Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche Dritter Ihnen gegenüber. Die Teilkaskoversicherung (optional) deckt Schäden am eigenen Auto ab, die durch Marderbiss (optional), Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Lawinen), Sturm/Hagel, Zusammenstoß mit Wild, Glasbruch oder Diebstahl entstehen. Ebenso sind Schäden an Zubehör, welche fest mit dem Auto verbunden sind, von der Teilkasko gedeckt. Die Vollkasko (optional) beinhaltet außer der Leistungen der Teilkaskoversicherung, auch den Eigenscha-den (abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) bei Unfällen, die selbstverschuldet sind. Ebenso Schäden durch Vandalismus und Fahrerflucht.

Was bedeuten HSN und TSN?

Die beiden Nummern können Sie Ihrem Fahrzeugschein entnehmen. TSN ist die Typschlüsselnummer und HSN ist die Herstellerschlüsselnummer.

Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird durch die Anzahl der Jahre berechnet, die Sie schadenfrei gefahren sind. Man wird für jedes schadenfrei gefahrene Jahr eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft. Zusätzlich steigt der Rabatt auf die Versicherungsprämie, somit fallen die monatlichen Beiträge. Bei Verursachen eines Unfalls, werden Sie jedoch in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft und die Prämie erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr.

Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?

Sie steigen in der SF 0 ein, wenn sie Ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen. Dies würde je nach der Kfz-Versicherungsgesellschaft einem Schadenfreiheitsrabatt von 190-230% entsprechen. Sie beginnen mit der SF ½, wenn Sie Ihren Führerschein länger als 3 Jahre besitzen, da der Versicherer somit eine gewisse Fahrroutine annimmt.

Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?

In dem Fall, dass für Ihren Zweitwagen eine Vorversicherung besteht, geben Sie die Schadenfreiheitsklasse an, die Sie im nächsten Versicherungsjahr fahren. Bei Erstzulassung des Zweitwagens steigen Sie in der der SF ½ ein. Je nach Kfz-Versicherungsgesellschaft entspricht das einem Schadenfreiheitsrabatt von 115-140%.

Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?

Sie bekommen die SF-Klasse der Haftpflichtversicherung, da diese der Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko entspricht.

Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?

Die Einstufung in den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie vor der Stilllegung erfolgt dann, wenn der Vollkaskoversicherungsschutz länger als 6 Monate unterbrochen war. Wenn die Stilllegung jedoch schon länger als 1 Jahr zurück liegt, sind die Regeln der Versicherer unterschiedlich. In den meisten Fällen gilt eine Wiedereinstufung in die Vollkaskoversicherung unter dem Abzug einer SF-Klasse pro stillgelegtes Jahr.

Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?

Der bisherige Versicherungsnehmer muss der Person seine schadenfreien Jahre unwiderruflich abtreten. Dies muss schriftlich mit einem speziellen Formular geschehen. Zu beachten ist, dass eine Rückübertragung nicht möglich ist. Die Abtretung kann meist nur an Verwandte 1. Grades, an juristische Personen oder an Personen, die mit dem Abtretenden in häuslicher Gemeinschaft leben, erfolgen. Dies wird aber bei den Versicherungen nicht einheitlich gehandhabt.

Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?

Die ordentliche Kündigung erfolgt in den meisten Fällen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ablauf des Versicherungsjahres. Wenn Ihre Auto-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat, ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Dabei gilt ebenfalls eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.

Was ist ein Schutzbrief?

Einen Schutzbrief kann man mit einem Pannendienst vergleichen, da der Schutzbrief die gleichen Leistungen beinhaltet. Empfehlenswert ist ein Schutzbrief bei Fahrten ins Ausland, der der Schutzbrief im Falle eines Unfalls oder einer Panne folgende Leistung ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort übernimmt: das Abschleppen, Bergen, den Heimtransport, einen Mietwagen, Übernachtungskosten, etc. .

Was bedeutet Werkstattbindung?

Sie müssen sich bei einer Werkstattbindung dazu bereiterklären, einen evtl. Kaskoschaden in einer Kooperationswerkstatt des Kfz-Versicherungsunternehmens beheben zu lassen. Somit können Sie an Ihren Versicherungsbeiträgen sparen.

Werden die Schadensfreiheitsklassen von der neuen Versicherung übernommen?

Sie fahren in der gleichen SF-Klasse weiter, wenn der letzte Versicherungsvertrag weniger als 7 Jahre zurückliegt. Danach wird der Versicherungsvertrag wie ein Neuvertrag behandelt. Demnach werden Sie dann in SF ½ eingestuft.

Was ist ein Saisonkennzeichen und wann benötige ich es?

Ein Saisonkennzeichen ist bei Autos mit saisonbedingter Zulassung empfehlenswert, z.B. bei einem Cabrio, welches Sie nur im Sommer zulassen wollen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Saison mind. 6 Monate betragen, ansonsten wird der Versicherungsvertrag bei schadenfreiem Verlauf nicht höher gestuft. Außerhalb der Saison besteht nur Versicherungsschutz, wenn das Kfz auf einem Privatgelände/umfriedeten Abstellplatz steht.

Wie lange läuft die Kfz-Versicherung?

Der Kfz-Versicherungsvertrag läuft in den meisten Fällen ein Jahr. So lange der Versicherungsnehmer nicht mit Einhaltung der Fristen kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Wie wird man im Schadensfall zurückgestuft?

Dies ist bei jedem Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Sie entnehmen die Anzahl der SF-Klassen der Rückstufungstabellen der jeweiligen Versicherungsunternehmen.

Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?

Bei Hochpreisigen Autos ist die Handhabe bei den verschiedenen Versicherungsunternehmen jeweils unterschiedlich. Meist gewähren die Direkt-Versicherungen keinen Kasko-Schutz ab einem bestimmten Wert des Fahrzeugs (meist ab 60.000 Euro). Je nach Typklasse des Autos entscheiden sich die Versicherer sehr individuell.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Wenn Sie einen Unfall oder Schaden verursacht haben, müssen Sie sich unverzüglich,spätestens innerhalb einer Woche, direkt bei Ihrem Versicherer melden.

Darf man 2 Fahrzeuge parallel versichert haben und wenn ja, wie lange?

Es gibt sogenannte Überschneidungszeiträume, diese dürfen jedoch meist nicht länger als 3 bis 4 Wochen andauern.

Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?

Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherten eine Versicherungspolice, d.h. den Nachweis über den Versicherungsschutz, zukommen zu lassen. Falls es zu Verzögerungen bei der Zustellung des Versicherungspolice kommen sollte, hat dies jedoch keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Sobald Sie mit der elektronische Versicherungsbestätigungsnummer auf der Zulassungsstelle waren um Ihr Fahrzeug anzumelden, sind Sie in der Auto-Haftpflicht versichert. Bei einer Kaskoversicherung muss der vorläufige Versicherungsschutz jedoch explizit bestätigt werden.

Was ist eine Mallorcapolice?

Die Mallorcapolice ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Sie kann zusätzlich zu der schon bestehenden Auto-Versicherung abgeschlossen werden.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung für eine Auto-Haftpflichtversicherung für Personenschäden beträgt in Deutschland 7,5 Mio. EUR/Person. Für Sachschäden beträgt die gesetzliche Versicherungssumme 1 Mio. EUR und für Vermögensschäden 50.000 EUR.

Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?

Sie können entweder auf die Leistung der Kfz- Versicherung zu verzichten und den Schaden aus eigener Tasche bezahlen oder Sie nehmen den Rabattretter in Anspruch, wenn dieser vereinbart wurde. Sie würden in diesem Fall zwar in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse runtergestuft werden, Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt jedoch gleich.

Kfz Ratgeber

Für ein Kraftfahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Somit sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und der Beifahrer des versicherten Fahrzeugs versuchert.

Beitragsberechnung

Der Versicherer errechnet die von Ihnen zu zahlende Versicherungsprämie auf der Basis Ihrer Angaben. Die Höhe der Kfz-Versicherung ergibt sich aus der Risikoeinstufung Ihrer Merkmale, die das Versicherungsunternehmen vornimmt. Folgende Faktoren sind für Berechnung entscheidend: - Fahrzeugtyp - Abstellplatz (Garage oder Laternenparkplatz) - Anzahl und Alter weiterer Fahrer - Alter des Versicherungsnehmers - Jährliche Kilometerleistung Sollten sich eine dieser wichtigen Faktoren nach Abschluss der Kfz-Versicherung ändern, ist der Versicherte dazu verpflichtet, den Versicherer darüber zu informieren. Ansonsten kann es im Falle eines Schadens zu Problemen und Nachforderungen kommen.

Leistungsausschlüsse

Die Versicherungsunternehmen konnten bislang bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Überfahren einer roten Ampel) oder Verstößen gegen die Anzeige- und Informationspflicht (weitere Fahrer) Versicherungsleistungen verweigern. Seit dem 01.01.2008 gilt jedoch das neue Versicherungsvertragsgesetz, d.h. das diese Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens nur bei vorsätzlichen Verstößen (bspw. Fahrten unter Alkoholeinfluss) gelten. Daher sollten Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsunternehmens auf Ausschlusskriterien achten.

Schadensfreiheitsrabatt

Der Schadensfreiheitsrabatt hat einen großen Einfluss auf die Kfz-Versicherungs-Prämie. Desto höher ist der Rabatt und desto günstiger wird die Versicherung, je länger der versicherte Fahrer unfallfrei fährt. Eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse geschieht, wenn der Versicherte einen Unfall verursacht.

Beitragseinstufung

In die Schadenfreiheitsklasse 0 werden Fahranfänger eingestuft, die weniger als 3 Jahre ihren Führerschein besitzen. Der Beitragssatz beträgt dann 190-230 % ( dies ist abhängig vom jeweiligen Versicherer). In die Schadenfreiheitsklasse ½ steigen die Versicherten ein, die ihren Führerschein länger als 3 Jahre besitzen. Dabei entspricht der Rabatt ungefähr 115-140 %.

Typklassen

Jedes Fahrzeug wird in eine bestimmte Typenklasse eingestuft, dies geschieht jährlich nach dem statistischen Schadensverlauf des jeweiligen Fahrzeugtyps. Der Versicherungsbeitrag wird teurer, sobald mehr Schäden für den bestimmten Fahrzeugtyp erfasst wurden.

Ausreichende Deckungssumme wählen

Sie sollten darauf achten, die Versicherungssumme hoch genug anzusetzen. Der Versicherer erstattet die Kosten für selbst verschuldete Unfallschäden des Versicherten nur bis zum im Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Der Unfallverursacher muss die Differenz selbst bezahlen, wenn die Schadenersatzkosten die Versiche-rungssumme übersteigen. Man unterscheidet die gesetzliche Mindestdeckung und die erweiterte Deckung. Die gesetzliche Mindestdeckung deckt Personenschäden mit 2,5 Mio. EUR/Person. Eine Summe von 7,5 Mio. EUR ist angesetzt,wenn mehrere Personen zu Schaden kommen. Für Sachschäden ist die gesetzliche Mindestdeckung bei 500.000 EUR und für Vermögensschäden bei 50.000 EUR angesetzt. Bei Personenschäden ist es sehr wahrscheinlich, dass die Schadenersatzforderungen gegen den Versiche-rungsnehmer die gesetzlichen Mindestsummen übersteigen. In der Regel kann man sich mit dem Versi-cherungsunternehmen auf die Erweiterung der Deckungssumme einigen, für den Fall eines größeren Sicherheitsbedürfnis ihrerseits. In der erweiterten Deckung sind Summen von 50 Mio. bzw. 100 Mio. EUR möglich. Die Deckungserweiterung für Personenschäden ist häufig auf 6-8 Mio. EUR/geschädigte Person beschränkt. Die erweiterte Deckung ist bei Ihrer Kfz-Versicherung zu empfehlen, die sich auf eine pauschale De-ckungssumme in Höhe von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beläuft. Der mi-nimal erhöhte Beitrag ist sinnvoll in Ihre finanzielle Sicherheit investiert.

Für Schäden am eigenen Auto - Kaskoversicherungen

Bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung wählen Sie entweder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Kaskoversicherung schützt Sie vor den Risiken, denen Ihr versichertes Fahrzeug ausgesetzt ist.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkastoversicherung springt bei folgenden Fällen ein: - Autoschäden, die durch Unwetter (z.B. Sturm, Überschwemmung) - Glasbruch - Brandschäden im oder am Auto - Kurzschlussschäden - Schäden, die durch einen Marderbiss entstanden sind - Schäden, bei einem Zusammenstoß mit Haarwild - Diebstahl des Autos Jedoch sollte eine Teilkasko für die Autos abgeschlossen werden, die nicht älter als 8 Jahre alt sind, da der Versicherer nur bis zur Entschädigungshöchstgrenze zahlt, welche dem Wiederbeschaffungswert des Autos entspricht.

Vollkaskoversicherung

Die Fahrzeugvollversicherung beinhaltet abgesehen von den Leistungen der Teilkasko auch vom Versi-cherten selbst verschuldete Schäden am Auto. Diese sogenannte Vollkasko leistet bei allen Unfallschäden, bei Parkschäden, welche in Abwesenheit des Versicherten passieren, bei Vandalismus und bei Unfallflucht des Schädigers. Empfehlenswert ist die Vollkaskoversicherung bei neuen und/oder hochwertigen Fahrzeugen, da bei älte-ren Autos die Entschädigung des Versicherers dem Alter entsprechend gering ist. Daher sollten Sie den Versicherungsvertrag Ihres Autos auf Teilkaskoschutz umändern lassen, sobald dieses 3 Jahre alt ist.

Wahl der Selbstbeteiligung

Der Versicherungsnehmer kann selbst entscheiden, ob er eine Selbstbeteiligung haben möchte und wie hoch diese im Schadenfall sein soll. Diese Wahl hat der Versicherungsnehmer sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkaskoversicherung. Die Beiträge für eine Selbstbeteiligung befinden sich meist zwischen 150 und 1000 EUR. Der Vorteil des Selbstbehalts ist, dass die Versicherungsprämie deutlich niedriger ist. Mit jedem schadenfreien Jahr sinken die Beiträge bei einer Vollkaskoversicherung, bei der Teilkaskoversicherung hat der Schadensfreiheitsrabatt jedoch keinen Einfluss auf die Prämie. Daher kann sich der Vollkaskoschutz eventuell mehr lohnen als der Teilkaskoschutz, wenn Sie eine längere Zeit unfallfrei gefahren sind.

Möglichkeiten der Kündigung

Ein Kfz-Versicherungsvertrag wird in den meisten Fällen für ein Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit wird in der Regel am Kalenderjahr ausgerichtet. Sofern der Versicherte seinen Versicherungsvertrag am Ende des Jahres nicht kündigt, verlängert sich die Kfz-Versicherung um ein weiteres Jahr. Einige Versicherungsgesellschaften koppeln die Verträge nicht an das Kalenderjahr, bspw. die AdmiralDirekt. Bei diesen Anbietern beginnt das Versicherungsjahr mit dem Vertragsabschluss einer Police. Lässt der Versicherte bspw. am 18.02.2009 sein Auto zu, so hat die Police eine Laufzeit bis zum 17.02.2010. Für den Fall einer Kündigung bestehen zwei Möglichkeiten: Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres

Eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung wird immer zum Ende des Versicherungsjahres durchgeführt. Sie muss spätestens 4 Wochen vor Jahresende schriftlich erfolgen, daher wird jedes Jahr der 30.11. als letztmöglicher Stichtag für die ordentliche Kündigung von Kfz-Versicherungen angepriesen.

Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich

Mit dem Recht der außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) muss der Kfz-Versicherungs-Nehmer nicht bis zum Jahresende warten, um zu kündigen. Diese ist ungeachtet der einmonatigen Kündigungsfrist vor Ende des Versicherungsjahres möglich. Für einen unterjährigen Wechsel gibt es drei Gründe. Bei der außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) muss der Kfz-Versicherte nicht bis zum Jahresende warten, um den Vertrag zu kündigen. Für diesen unterjährlichen Wechsel gibt es folgende Gründe: Die Autoversicherung hat z.B. eine Prämienerhöhung für das kommende Versicherungsjahr bekannt gegeben. Genauso liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn der Versicherer das Risikomerkmal ändert, z.B. wenn er Ihr Fahrzeug in eine andere Typklasse einstuft. Ebenso haben Sie das Recht zu kündigen, wenn Sie sich ein neues Fahrzeug angeschafft haben. Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, ist die außerordentliche Kündigung sowohl für den Versicherten als auch für den Versicherer möglich. Im Fall der Beitragserhöhung betragen die Fristen für die außerordentliche Kündigung und der Änderung des Risikomerkmals 4 Wochen ab Erhalt der Mitteilung durch die Autoversicherung. Die Versicherung kann bei einem Schaden die außerordentliche Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach Annahme oder Ablehnung der Leistung aussprechen. Bei einem Fahrzeugwechsel gilt die bisherige Kfz-Versicherung automatisch als gekündigt, wenn ein Vertrag mit einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Bei der Kfz-Sonderkündigung sollten Sie darauf achten, den Grund für die Vertragsauflösung anzugeben. Die Assekuranz kann anderenfalls Ihr Sonderkündigungsrecht nicht anerkennen. Um einen Beweis zu haben, dass Ihre Kündigungsmitteilung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist, ist es empfehlenswert die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste

Der Versicherungsnehmer hat im Rahmen der Kfz-Versicherung zusätzliche Optionen zur Wahl. Bspw. kann er mit der Mallorca-Police Haftpflichtschäden beim Gebrauch von Mietwagen im Ausland absichern. Bei einer Insassenunfallversicherung sind Personenschäden bei einem Unfall abgedeckt, die die De-ckungssummen der Haftpflichtversicherung übersteigen. Sie empfiehlt sich für Autofahrer, die sehr häufig andere Personen im ihrem Kfz transportieren. Pannen, Unfälle und die Schadensabwicklung im Ausland kann der Kfz-Schutzbrief (auch: Verkehrs-Service-Police) kostenlose Hilfe bieten. Der Schutzbrief gilt auch für Anhänger und mitgeführtes Gepäck, ist jedoch meist Fahrzeug-spezifisch. Insassen sind bei Reisen durch den Kfz-Schutzbrief abgesichert. In jedem Unternehmen kann der Leistungsumfang des Schutzbriefs unterschiedlich sein. Der Schutzbrief deckt im allg. folgende Leistungen abgedeckt: Übernahme der Abschlepp- und Unterstellkosten, Hilfe bei Pannen und Unfällen, den Fahrzeugrücktrans-port, die Bergung, Erstattung der Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt und für den Fall, dass das Auto nicht gleich reparierbar sein können, werden die Kosten für die Übernachtung bzw. für einen Ersatz-Mietwagen vom Schutzbrief abgedeckt. Bei Krankheit oder einer Verletzung des Schutzbriefinhabers stellt die Kfz-Versicherung einen Ersatzfahrer für die Rückfahrt. Die Verzollungs- bzw. Verschrottungskosten bei einem Totalschaden auf Auslandsfahrten sind abgedeckt und in den meisten Fällen bieten die Schutzbriefe zusätzliche Hilfeleistungen wie Hilfe bei Dokumentendiebstahl oder vorzeitigem Reiseabbruch an. Sind sie allerdings Mitglied in einem Automobilclubs, z.B. beim ADAC, ist eine Absicherung durch einen Schutzbrief meist nicht nötig, da nötigen Leistungen von dem Automobilclub erbracht werden.


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