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Krankentagegeldversicherung: Krankentagegeld

Wie bereits erläutert, handelt es sich beim Krankentagegeld um eine Versicherungsleistung, welche die Lücke zwischen dem Ihnen zustehenden Krankengeld und Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen schließen soll, wenn Sie für einen längeren Zeitraum durch Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig werden. Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Anbieter dieser Krankentagegeldversicherung sind sowohl gesetzliche als auch private Versicherungsträger. Für welchen Anbieter Sie sich letztendlich entscheiden, hängt neben den von Ihnen gewünschten Leistungen vor Allem von den zu zahlenden Monatsbeiträgen an den Träger Ihrer Krankentagegeldversicherung ab. Pauschal kann gesagt werden, dass die gesetzlichen Anbieter niedrigere Monatsbeiträge erheben, die Leistungen der privaten Anbieter dafür zwar teurer, aber auch umfangreicher sind.

Da die Mindestleistungen des Krankentagegeldes im § 47 SGB genau geregelt ist, lohnt sich ein Vergleich zwischen den privaten und gesetzlichen Anbietern einer Krankentagegeldversicherung auf jeden Fall. Pauschal kann gesagt werden, dass eine gesetzliche Krankentagegeldversicherung für einen verhältnismäßig niedrigen Monatsbeitrag vernünftige Leistungen erbringt, welche jedoch gewissen Einschränkunken unterworfen sind, wohingegen eine private Krankentagegeldversicherung ein hochwertiges Leistungssortiment anbietet, die Monatsbeiträge aber im Vergleich zu gesetzlichen Anbietern recht hoch sind.

So ist beispielsweise die gesetzliche Krankentagegeldversicherung nur für einen bestimmten Zeitraum zur Auszahlung des Krankengeldes und des Krankentagegeldes verpflichtet, wenn es sich um die selbe, fortdauernde Krankheit handelt, durch welche Sie arbeitsunfähig sind. Allerdings sind Sie für die Dauer Ihres Anspruches auf Zahlungen aus Ihrer gesetzlichen Krankentagegeldversicherung kostenlos weiter bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Mit einem privaten Anbieter einer Krankentagegeldversicherung können Sie hingegen eine unbegrenzte Auszahlungsdauer für die selbe Krankheit vereinbaren, dafür müssen Sie aber auch während der Auszahlungsphase weiterhin Ihre monatlichen Mitgliedsbeiträge bezahlen.

Beachten Sie bitte auch, dass Ihre Krankentagegeldversicherung wirklich nur dazu gedacht ist, die tatsächliche Lücke zwischen Ihrem Krankengeld und Ihrem Nettoeinkommen zu schließen. Wenn Sie also eine längerfristige Minderung Ihres Einkommens erwarten müssen, beispielsweise auf Grund von Kurzarbeit, so sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich dem Träger Ihrer Krankentagegeldversicherung mitzuteilen.

Die Leistungen, welche Sie pro Tag durch Krankengeld und aus Ihrer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung zusammen beziehen, dürfen nämlich die Höhe Ihres zu erwartenden täglichen Nettoeinkommens in keinem Fall überschreiten.



 
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