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Krankenversicherung Deutschland

 

Die deutsche Sozialversicherung ist ein im Gesetz verankertes Versicherungssystem, das die deutschen Bundesbürger effektiv vor Lebensrisiken schützen soll. Die Sozialversicherung setzt sich zusammen aus der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Unfallversicherung. Einen erheblichen Teil des Sozialversicherungssystems bildet darüber hinaus die Krankenversicherung. Deutschland finanziert das Sozialversicherungssystem durch ein Umlageprinzip: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die finanziellen Stützen des Systems, denn aus ihren Beiträgen werden die laufenden Sozialversicherungsausgaben bestritten.

Neben einer Mitgliedschaft in den rund 200 gesetzlichen Kassen haben Bundesbürger unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Beide Versicherungsmodelle unterscheiden sich vor allem in Bezug auf ihre Beitragsbemessung und ihren Leistungsumfang. So richtet sich die Beitragsermittlung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem Bruttoarbeitsentgelt des Versicherten.

Der GKV-Beitragssatz unterliegt den Gesetzen einer Umverteilung, von der Geringverdiener und beitragsfrei Versicherte profitieren: Je höher der Verdienst des Versicherten ist, desto höher fällt sein Versicherungsbeitrag aus – bis zur Beitragsbemessungsgrenze, einem Limit, oberhalb dessen der Lohn des Kassenpatienten beitragsfrei bleibt. Demgegenüber sind die Faktoren Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Anzahl der mitversicherten Familienangehörigen die maßgeblichen Einflusskriterien für die Prämienermittlung der privaten Krankenversicherung. Deutschlands private Kassen fordern von Älteren, Frauen und gesundheitlich instabilen Mitgliedern höhere Beiträge. Zudem verlangt die private Kasse, dass für jedes Familienmitglied ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss.

In Bezug auf die Leistungen offerieren gesetzliche Kassen eine Art „Breitbandschutz“ (Ausnahme: Zusatzversicherungen), während private Krankenkassen dem Kunden mehr Wahlmöglichkeiten gewähren, ihren Versicherungsschutz maßgetreu nach den individuellen Erfordernissen zurechtzuschneidern. Bieten gesetzliche Kassen einen Standardschutz an, warten private Kassen mit höherem Komfort in Bezug auf ihre Serviceleistungen auf. So können sich Privatpatienten beispielsweise den Luxus gönnen, im Krankenhaus ein Einbettzimmer zu beziehen, sich vom Chefarzt behandeln zu lassen oder die Leistungen eines Heilpraktikers in Anspruch zu nehmen. Aber auch gesetzliche Kassen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, gewünschten Komfort in Form von Zusatzversicherungen „dazuzukaufen“.



 

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