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Private Krankenzusatzversicherung

Die Leistungspakete bei den gesetzlichen Krankenkassen werden immer kleiner. Besonders bei Zahnbehandlungen mit Zahnersatz wird die Eigenbeteiligung immer größer. Aber auch alternative Heilverfahren wie Heilpraktiker werden von den meisten Krankenkassen nicht abgedeckt und bedürfen eine Krankenzusatzversicherung. Auch hier können für den Patienten hohe Kosten entstehen. Vergleichen Sie ganz nach ihrem Bedarf.

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  Die häufigsten Fragen zum Thema Private Krankenzusatzversicherung

Wozu eine Private Krankenzusatzversicherung?

Um die gesetzliche Krankenversicherung mit zusätzlichen Leistungsbausteinen zu erweitern, eignet sich die private Ergänzungsversicherung. Hier kommen die Versicherten in den Genuss der Vorteile einer Privaten Krankenversicherung. Hier kann der Versicherte je nach persönlichem Bedarf den Leistungsumfang wählen. So können im Vertrag besondere Zahnleistungen, bessere Vorsorgeleistungen oder Heilpraktikerbehandlungen vereinbart werden.

Welche Ergänzungstarife bietet die Private Krankenzusatzversicherung an?

Die ergänzenden Leistungen entscheiden sich je nach Versicherer und nach Tarif. Grund: die Ergänzungstarife haben nicht nur verschiedene Leistungsschwerpunkte, sondern auch erhebliche Unterschiede in der prozentualen Erstattung. Folgende Leistungen sind in der Privaten Krankenzusatzversicherung möglich: Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus Freie Krankenhauswahl Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen etc. Hoher Zahnersatz Inlays Psychotherapie Homöopathische Arztleistungen Massagen, Fango, Heilbäder Heilpraktikerbehandlung Auslandsschutz Selten: Rückerstattung der Praxisgebühr

Was versteht man unter Modultarifen?

Die Private Krankenversicherung unterscheidet folgende Leistungsbereiche bei den Modultarifen: stationär und ambulant, Zahnbereich, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Pflegeergänzung. Die Module können nach Wunsch des Versicherungsnehmers miteinander kombiniert werden.

Wie errechnet sich die Höhe der Beitragssätze?

Faktoren, die zur Errechnung des Beitrages zählen, sind Eintrittsalter, Geschlecht der versicherten Person und ihr aktueller Gesundheitszustand. Der Zusatzversicherer erkundigt sich nach Krankheiten und Unfällen der letzten Jahre, Zahnbehandlungen und Krankenhausaufenthalte. Leidet der Versicherte bei Vertragsabschluss unter einer Krankheit, wird ein höherer Beitrag berechnet oder der Antrag wird ganz abgelehnt. Daher lohnt sich ein Abschluss einer Privaten Krankenversicherung, wenn man gesund und jung ist.

Wie bin ich auf Reisen mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung geschützt?

Wer im Ausland ins Krankenhaus oder zum Arzt gehen muss oder sogar einen Unfall hat, dem erstattet die Private Krankenzusatzversicherung die ärztliche Behandlung, sofern der entsprechende Versicherungsschutz beantragt wurde. Dabei sind Operationen, Medikamente, Verbandmittel, Krankentransport ins Krankenhaus oder Notfallarzt, sowie Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnersatz mitversichert. Ausgenommen sind neuangefertigte Kronen und kieferorthopädische Leistungen. Ein Rücktransport in die Heimat ist ebenfalls mitversichert. Bei einem Todesfall des Versicherten kommt die Versicherung mit einem Maximalbetrag von 5000€ bei einer Überführung auf.

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Eine Private Krankenversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Genaue Regelung sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen (in der Regel 3 Monate). Jedoch sollte eine Kündigung gut überlegt sein, da die Leistungen einer Privaten Krankenversicherung selten in Anspruch genommen werden, aber im Alter gewisse Beeinträchtigungen eintreten, die mit ihren Kosten schwer ins Gewicht fallen können. Wer schon als junger Mensch eine PKV abgeschlossen hat, ist für einen späteren Krankheitsfall gut vorbereitet.

Vorteile der Privaten Krankenzusatzversicherung

Eine Private Krankenzusatzversicherung kann von allen gesetzlichen Krankenversicherten abgeschlossen werden, da sie im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung keine bestimmte Einkommensgrenze voraussetzt. Die Krankenzusatzversicherung schließt für Versicherungsnehmer die Lücke zur gesetzlichen Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer sich keine Private Krankenversicherung leisten kann. Mit der Privaten Krankenzusatzversicherung ist der Versicherungsnehmer nicht mehr auf die gesetzlichen Leistungen angewiesen. Hierbei können Leistungsbausteine wie Heilpraktikerbehandlungen, Unterbringung in einem Einzelzimmer mit Behandlung vom Chefarzt, sowie spezielle Zahnersatzbehandlungen hinzu gewählt werden. Die Beiträge der Krankenzusatzversicherung können steuerlich abgesetzt werden, somit werden einem ein Teil der Kosten erstattet.

Leistungen der Privaten Krankenzusatzversicherung

Der Leistungsumfang einer Krankenzusatzversicherung kann von der Ihnen, der versicherten Person ganz individuell gestaltet werden. Hier ist zu überlegen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Es gibt stationäre Tarife, die bei einem Krankenhausaufenthalt die Behandlung durch den Chefarzt beinhalten, sowie die Option auf ein Einzel- oder Zweibettzimmer. Durch eine private Krankenzusatzversicherung, können Sie sich auch die Zuzahlungen bei Klinikaufenthalten oder Kuraufenthalten absichern lassen. Zu empfehlen sind auch die Vereinbarung von Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld. Durch einen Klinikaufenthalt entstehen schnell hohe Kosten. Auch bei Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein sehr geringes Krankengeld. Mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung können diese Kosten aufgefangen werden. Die Private Krankenzusatzversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer die Kosten für verschriebene Arzneimittel. Er muss also keine Zuzahlungen aus eigener Tasche leisten. Mit der Absicherung in einer Privaten Krankenzusatzversicherung müssen Sie auch auf alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur etc. nicht länger verzichten. Viele Menschen verzichten auf medizinische Hilfsmittel wie z. B. Hörgeräte, da diese bei der Zuzahlung recht Kosten aufwendig sein können. Auch diese Zuzahlung, lässt sich mit einem ambulanten Tarif der Privaten Zusatzkrankenversicherung abdecken.

Höhe der Beitragssätze

Faktoren, die zur Errechnung des Beitrages zählen, sind Eintrittsalter, Geschlecht der versicherten Person und ihr aktueller Gesundheitszustand. Der Zusatzversicherer erkundigt sich nach Krankheiten und Unfällen der letzten Jahre, Zahnbehandlungen und Krankenhausaufenthalte. Leidet der Versicherte bei Vertragsabschluss unter einer Krankheit, wird ein höherer Beitrag berechnet oder der Antrag wird ganz abgelehnt. Daher lohnt sich ein Abschluss einer Privaten Krankenversicherung, wenn man gesund und jung ist.

Absicherung im Urlaub

Benötigt der Versicherte während seines Urlaubs im Ausland ärztliche Hilfe oder muss im Krankenhaus behandelt werden, übernimmt die Private Kranken-Zusatzversicherung die anfallenden Kosten. Sollte der Auslandsaufenthalt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls abgebrochen werden müssen, kann der Versicherte oftmals nicht eigenständig ins Heimatland zurückreisen. Die Private Krankenzusatzversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktransport in einem Krankenwagen oder gar einem Helikopter.

Schutz für die Familie

Bei der Privaten Krankenversicherung müssen im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Familie mitversichert ist, die Familienmitglieder extra versichert werden. So kann aber die Absicherung für die Familienangehörigen individuell gestaltet werden, da für ein Kind ist z.B. die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus nicht unbedingt sinnvoll ist, da Kinder in der Regel nicht gerne allein sind. Erwachsene hingegen legen bei Klinikaufenthalten besonderen Wert auf Ruhe und die Wahrung Ihrer Intimsphäre. Genauso sind bei Kindern die Zahnersatzleistungen zunächst weniger relevant. Diese Leistungen können später ohnehin wieder in den Vertrag aufgenommen werden. Hier lohnt es sich, sich über die verschiedenen Tarife für Familienmitglieder zu informieren. Die verschiedenen Anbieter geben auf Ihren Webseiten reichlich Auskunft über verschiedene Möglichkeiten der Familienabsicherung für eine Private Krankenzusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung

Gerade die Kosten bei der Zahnbehandlung steigen ständig an. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur noch einen Mindestanteil der Kosten für zahnmedizinische Maßnahmen. Diese Lücke können Sie mit einer Zahnzusatzversicherung schließen. Hier haben Sie die Auswahl zwischen einer Teilübernahme und der vollständigen Übernahme der Kosten für den Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Jedoch sollten Sie beachten, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsvertragsabschlusses, laufende Zahnbehandlungen nicht von der neuen Privaten Krankenversicherungsgesellschaft übernommen werden. Schließen Sie nach Möglichkeit die Private Zahnzusatzversicherung vor einer Zahnbehandlung ab. Allerdings haben Sie eine dreimonatige Wartefrist, bis die Leistungspflicht der Zahnzusatzversicherung beginnt.

Kündigung

Eine Private Krankenversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Genaue Regelung sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen (in der Regel 3 Monate). Jedoch sollte eine Kündigung gut überlegt sein, da die Leistungen einer Privaten Krankenversicherung selten in Anspruch genommen werden, aber im Alter gewisse Beeinträchtigungen eintreten, die mit ihren Kosten schwer ins Gewicht fallen können. Wer schon als junger Mensch eine PKV abgeschlossen hat, ist für einen späteren Krankheitsfall gut vorbereitet.

Unbedingt vergleichen!

Vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sollten Sie die Leistungen und Konditionen der einzelnen Krankenkassen sorgfältig miteinander vergleichen. Die Anbieter von Privaten Krankenzusatzversicherungen beurteilen die Merkmale und Risiken des Antragsstellers auf andere Art und Weise. So kommt es häufig zu hohen Prämien- bzw. Leistungsunterschieden. Deshalb lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Mit dem Online-Rechner erfahren Sie mit wenigen Eingaben, welche Versicherungsgesellschaft für Sie die Passende ist.



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