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PKV Beitrag

 

Anders als die Versicherungsprämie der gesetzlichen Krankenkasse, die sich am Gehalt des Versicherten orientiert, richtet sich der PKV Beitrag vor allem nach den Faktoren Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Anzahl der mitversicherten Familienmitglieder. Grundsätzlich gilt: Je höher das Eintrittsalter des Versicherten, desto höher fällt seine Prämie aus, Frauen müssen tiefer als Männer in die Tasche greifen, von gesundheitlich anfälligen Personen kann ein erhöhter Beitragssatz oder sogar ein Risikozuschlag verlangt werden. Für jedes Familienmitglied muss ein eigenständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen werden – ein Nachteil für kinderreiche Familien. Männliche Singles bekommen den Komfort einer PKV demgegenüber für deutlich weniger Geld.

Während das Einkommen für die Beitragsbemessung unerheblich ist, kann sich die Berufsgruppe eines Privatpatienten durchaus in seinem PKV Beitrag niederschlagen, denn von Branchen mit hohem Berufsrisiko kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Anderen – wie beispielsweise den Beihilfeberechtigten – kommen die privaten Kassen mit speziellen Ergänzungstarifen entgegen.
Eine zweite Faktorengruppe, die sich maßgeblich auf die Prämienhöhe auswirkt, ist die der tariflich vereinbarten Leistungen. Private Versicherungsgesellschaften ermöglichen es ihren Kunden, sich ihr gewünschtes Leistungspaket bedarfsgerecht nach einem Baukastenprinzip zusammenzustellen. Je mehr Komfort sich ein Kunde wünscht, desto mehr Prämie muss er für seine Luxuswünsche berappen.

Neben den Leistungen fallen noch weitere Tarifvereinbarungen ins Gewicht. So beispielsweise ein Selbstbehalt: Erklärt sich ein Kunde dazu bereit, im Krankheitsfall einen pauschalen Teil seiner Krankheitskosten selbst zu tragen, gewährt ihm ein Versicherungsunternehmen im Gegenzug eine Senkung des PKV Beitrags. Auch durch Festlegung von Karenzzeiten und einer Leistungsstaffelung kann man seine Geldbörse schonen. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein Krankentagegeld im Krankheitsfall erst nach Ablauf von zwei Wochen gezahlt wird und zunächst nur ein kleinerer Betrag ausgeschüttet wird, der bei längerer Krankheitsdauer stufenweise angehoben wird. Versicherer danken ihren Kunden eine solche Regelung mit einem vergünstigten PKV Beitrag. Zudem kann ein Patient einen Leistungsausschluss für die Behandlung einer Krankheit vereinbaren, welche vor Antragstellung diagnostiziert wurde.



 

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