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PKV Wechsel
Ein PKV Wechsel sollte wohlüberlegt sein. Wer seine gesetzliche Police gegen eine private tauscht, muss sich darüber bewusst sein, dass er mit der Privaten möglicherweise eine lebenslängliche Bindung eingeht. Wer sich hier vorschnell entscheidet, läuft Gefahr, dass aus seiner Traumhochzeit bald eine Zwangsehe wird. Hat man sich für eine Privatpolice entschieden, ist ein Rückwechsel in die Gesetzliche in der Regel nur dann möglich, wenn sich die persönlichen Lebensumstände ändern (z.B. wenn der Verdienst unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt).
Selbst ein PKV Wechsel innerhalb verschiedener PKV-Anbieter kann dem Wechsler zum Nachteil gereichen: Zwar ist es seit dem 01. Januar 2009 gesetzlich geregelt, dass Besitzer einer Privatpolice uneingeschränkt zwischen verschiedenen Privatgesellschaften wechseln dürfen, ohne dabei ihre Altersrückstellungen zu verlieren (sogenanntes Prinzip der Portabilität), jedoch bleibt es Versicherungsunternehmen unbelassen, von dem potenziellen Neukunden eine Gesundheitsprüfung zu verlangen. Hat sich dessen Gesundheitszustand seit der letzten Antragstellung verschlechtert, kann die Versicherung von ihm eine saftige Prämie oder sogar einen Risikozuschlag fordern.
Vor einem PKV Wechsel sollte man sich insbesondere Gedanken darüber machen, ob ein Tausch von gesetzlicher und privater Police im Hinblick auf die individuellen Lebensumstände ratsam ist, denn private Versicherungsunternehmen berechnen ihre Beiträge nach den Faktoren Gesundheitszustand, Alter, Geschlecht und Anzahl der Mitversicherten. Wer chronisch krank ist, riskiert in der Privaten einen Risikozuschlag. Wer schon im vorgerückten Alter ist, muss deutlich mehr löhnen, als ein Teenager. Wer stolzer Vater von fünf Kindern ist, muss sich bewusst sein, dass er für jeden seiner Sprösslinge einen separaten Versicherungsvertrag abschließen muss.
Wer sich unüberlegt eine PKV-Police zugelegt hat und nun in der Falle sitzt, kann statt eines PKV Wechsels einen Tarifwechsel vornehmen. Private Versicherungsunternehmen bieten einen im Vergleich zu „echten“ PKV-Tarifen kostengünstigeren Basistarif an, der sich am Modell gesetzlicher Krankenkassen orientiert. Neben Leistungsansprüchen verliert der Kunde dabei aber auch die Freiheit, sich seinen maßgeschneiderten Individualtarif zu töpfern.
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