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Privatpatient
Privatpatient zu sein bedeutet, der <Königsklasse> des deutschen Krankenversicherungssystems anzugehören. Wer Privatpatient ist, genießt – abhängig vom vereinbartem Tarif – Chefarztbehandlung, kann sich in einem Einbettzimmer im Krankenhaus fernab von lärmfreudigen Nachbarn von seiner Krankheit erholen, wird im Wartezimmer früher als seine gesetzlich versicherten Mitwartenden aufgerufen und muss nicht zusammenzucken, wenn der Zahnarzt ihm ein teures Inlay empfiehlt. So mancher gesetzlich Versicherte murrt neiderfüllt über die Bevorzugung der Privatpatienten. Dies muss nicht sein, denn wer möchte, kann als gesetzlich Versicherter zum Status eines Privatpatienten aufrücken, indem er eine Zusatzversicherung abschließt. Mit Hilfe eines solchen Ergänzungsschutzes kann man eine gesetzliche Versicherung zu einer privaten aufstocken und in den Genuss desselben Komforts gelangen, welcher Privatpatienten zuteil wird.
Eine Besonderheit des Privatpatienten besteht darin, dass er Selbstzahler ist. Leistungsinstanzen wie Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken stellen ihre Honorare, Dienstleistungs- oder Arzneimittelpreise dem Patienten auf direktem Weg in Rechnung – er muss zunächst in Vorkasse treten und erhält sein Geld später von seiner Privatkasse zurück. Dies mag unbestreitbar ein Nachteil sein; dieser fällt jedoch nicht so sehr ins Gewicht, wenn man bedenkt, dass die meisten Leistungsinstanzen dem Patienten zeitlichen Spielraum für die Zahlung lassen und Krankenkassen ihre Versicherungsleistungen zumeist zügig überweisen. Oftmals ist das Geld schon vor Ablauf der Zahlungsfrist auf dem Patientenkonto. Bei sehr hohen Summen (wie beispielsweise Rechnungen für längere Krankenhausaufenthalte) ist das Vorkasse-Prinzip außer Kraft gesetzt. Hier zahlt die Versicherung gleich an das Krankenhaus und der Privatpatient braucht das Geld nicht aus der eigenen Tasche vorzustrecken.
Für die Behandler hat das Vorkasse-Prinzip den Vorteil, dass sie von der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenkassen befreit sind und nicht unter den Folgen der Budgetierung zu leiden haben. Hiervon profitiert wiederum der Privatpatient, welchem der Arzt bereitwilliger als dem Kassenpatienten teurere Arzneimittel und Behandlungsmethoden verschreibt. Verglichen mit den Leistungen, die ein Privatpatient erwarten darf, ist die Vorkasse also ein geringer Wermutstropfen.
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