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Eine Rechtschutzversicherung ist kein muss , aber durchaus beruhigend wenn man sie hat.
Früher oder später wird jeder in einen Rechtstreit verwickelt, und bei Rechtsstreitigkeiten geht es auch immer um Geld. Bei einem verlorenem geht es auch immer darum die Kosten der Gegenseite zu tragen und es können horrende Kosten auf einen zukommen.
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1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Mister Finance
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. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 040-30 39 79 79
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, 22301 Hamburg
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2. Worin besteht der Unterschied zwischen Verkehrs-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie?
Im Verkehrs-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im Versicherungsschein genanntes Fahrzeug versichert. Es kann sich dabei um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers handeln oder um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch um ein Fahrzeug, das nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.
Der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie (empfohlen!) ist umfangreicher, denn hier sind grundsätzlich alle Fahrzeuge versichert.
Darüber hinaus sind im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie, die nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zugelassen sind, nicht mitversichert
3. Was deckt der Verkehrsrechtsschutz alles ab?
Schadensersatzrechtschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
SIE SIND VERSICHERT:
Als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Abschluß oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassener Motorfahrzeuge sowie Anhänger. (Kräder oder andere Zweiräder sind extra zu versichern)
Als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer- Vermietungsfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch gemieteter Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
Als Fahrer fremder, d.h., Ihnen weder gehörender noch auf Ihren Namen zugelassener oder mit Versicherungskennzeichen versehene Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
5. Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung, möchte aber wechseln. Wie geht das?
Sie können zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit ihren bisherigen Vertrag kündigen. Wenn der Übergang zwischen den beiden Verträgen taggenau abläuft bekommen Sie die Wartezeit angerechnet, müssen also nicht nochmals 3 Monate warten ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt.
Bei Neuvertrag haben Sie eine Wartezeit von 3 Monaten. Sollten Sie bereits einen Schadensfall haben, gilt der Rechtsschutz hierfür nicht! Die Wartezeit muß beendet sein, dann erst darf die Ursache eines Falles eintreten.
6. Was deckt der Privat und Berufsrechtsschutz alles ab?
Schadensersatzrechtschutz
...wenn sie z. B. Arztkosten, Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld oder die Reparatur für den beschädigten Gartenzaun geltend machen wollen.
Arbeitsrechtschutz
...wenn Sie außergerichtlich oder gerichtlich Streit wegen einer Kündigung, Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüche oder der betrieblichen Altersversorgung klären wollen.
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
...wenn Sie beispielsweise Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen vor Gericht bringen wollen.
Steuerrechtschutz vor Gerichten
...wenn Sie gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen wollen oder Sie Streit mit öffentlichen Einrichtungen etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung klären wollen.
Strafrechtschutz
...wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen oder Sie als Aufsichtspflichtiger, Tierhalter, Jäger oder Sportler Prozesse abwehren wollen.
Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Sozialgerichtsrechtsschutz
Disziplinar- und Standesrechtsschutz.
SIE SIND VERSICHERT: im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich, in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.
Nur wenn Sie wirklich Single sind, d.h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur Familienrechtsschutz in Frage.
7. Was kann ich zusätzlich in den Privat und Berufsrechtschutz einschließen?
Sie können in diesen Rechtsschutz außerdem noch problemlos Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter einschließen. Meist ist es besser, alles zusammen zu nehmen, als Verkehrs-RS und Miet-RS einzeln, weil die Komplettpakete meist preiswerter sind. Bei Bedarf können Sie den Berufs-RS auch ausschliesen.
8. Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht?
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten.
Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz:
Für gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Angelegenheiten des Steuer- und sonstigen Abgabenrechts vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
Steuerrechtsschutz vor Gerichten:
Eingeschlossen sind auch Garagen und KfZ Abstellplätze.
SIE SIND VERSICHERT:
Als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter, Nutzungsberechtigter des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles.
SIE SIND NICHT VERSICHERT:
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
In Auseinandersetzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes
- der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes (!) oder Gebäudeteiles stehen oder für die Finanzierung eines solchen Vorhabens.
- Angelegenheiten der Bewertung von Immobilien und wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (außer den laufend erhobenen Gebühren für die Grundstücksversorgung).
9. Wie lange sind Kinder in meinem Rechtsschutzvertrag denn eigentlich mitversichert?
Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben.
ACHTUNG: Die volljährigen Kinder müssen, wenn sie einen eigenes Fahrzeug besitzen, eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen! Im Familienrechtsschutz (Privat- Berufs Rechtsschutz) sind sie aber mit den Eltern mitversichert.
Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers und Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht).
Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung. Dann ist eine eigene Rechtsschutzversicherung erforderlich.
10. Wie versichere ich meinen (unehelichen) Lebenspartner?
Sie können Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie den Familientarif beantragen. Im Familientarif ist der Lebenspartner, sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist, automatisch mitversichert. Tragen Sie ihn im Antrag jedoch entsprechend ein. Voraussetzung ist, daß laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft besteht. Eine ausdrückliche Bestätigung im Versicherungsschein entfällt. Auch Alleinstehende mit Kind gelten i. d. R. als Single.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch auf die Kinder des Lebenspartners.
11. Kann ich jeden Rechtsanwalt in Deutschland nehmen?
Ja, Sie können zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die EU Staaten.
Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt auswählen (freie Anwaltswahl). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Ein Honorar aufgrund einer freien Vereinbarung trägt die Rechtsschutzversicherung nur in der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen.
12. Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtschutzversicherung erstattet?
• Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl
• Kosten für Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über 100km Entfernung vom Wohnort
• Gerichtskosten für Prozesse, Zeugengelder
• Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
• Kosten für Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen
• Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten
• Kosten eines Anwalts oder eines Steuerberaters im Rahmen des Steuerrechtsschutz vor Gerichten
• Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird
• Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland, Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird.
13. Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution (im Ausland). Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Lebensbereichen.
14. Wieso brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
Auch ohne eigenes Verschulden können Sie (und Ihre Familie) leicht in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Ohne erfahrenen Rechtsanwalt haben Sie dann nicht nur ein Problem, sondern auch Ärger und die Kosten!
15. Wann tritt der Versicherungsschutz ein? Besteht eine Wartezeit?
Grundsätzlich haben Sie bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine 3 monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein.
16. Warum sind die Tarife für Selbständige teurer, obwohl Streitigkeiten aus selbständiger Tätigkeit nicht mitversichert sind?
Zur Privat-Rechtsschutz wird die Anmeldung für Selbständige mit einem höheren Beitrag berechnet, weil sich laut Statistik Selbständige im privaten Bereich häufiger streiten als Nichtselbständige.
17. Ab wann gilt man als Selbständiger?
Bei einem Gesamtumsatz von mehr als 12.000,00 Euro (bezogen auf das letzte Kalenderjahr) aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
18. Ich fahre einen Dienstwagen. Wie muss ich mich da absichern?
Hierzu ist eine Verkehrs-RS erforderlich, denn da besteht Versicherungsschutz für die angemeldete Person in ihrer Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge.
19. Wenn mein/e Partner/in mit meinem PKW (auf mich zugelassen) fährt, besteht da Versicherungsschutz?
Bei Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie sind auch alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge mitversichert.
20. Sind meine volljährigen Kinder in der Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
Die volljährigen, unverheirateten, nichtberufstätigen Kinder bis zum 25. Geburtstag sind noch mitversichert, allerdings besteht kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs.
21. Kann ich den Arbeits-Rechtsschutz einzeln abschließen?
Der Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes und kann deshalb nicht einzeln abgeschlossen werden.
22. Kann ich den Privat-Rechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammern?
Der Privat-Rechtsschutz muss grundsätzlich nicht beantragt werden, denn Verkehrs-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken sind auch einzeln versicherbar. Es kommt jedoch i.d.R. zu einem verhältnismäßig höheren Beitrag, wenn Einzelrisiken statt einer Kombination versichert werden.
23. Was sind Vorsatztaten? Sind diese mit versichert?
Unter Vorsatzdaten versteht man die Taten, die ein Täter wissentlich bzw. grob fahrlässig ausführt (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Betrug). Diese sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
24. Wenn ich eine Strafanzeige stelle, werden die Kosten von der Gesellschaft übernommen?
Stellen einer Strafanzeige ist eine aktive Rechtsverfolgung. Dies ist jedoch nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes
25. Welchen Versicherungsumfang hat die Firmen-Rechtsschutz
Folgende Bereiche sind über den Berufs-RS für Selbständige bzw. RS für Firmen abgedeckt:
• Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Versicherungsnehmer)
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Streitigkeiten z.B. mit Kunden/Lieferanten bzw. Schadenersatzansprüchen Ihnen gegenüber sind hier NICHT versichert.
26. Ist über die Wohnungs-RS nur mein Hauptwohnsitz versichert oder auch meine Zweitwohnung bzw. von mir vermietete Wohnungeinheiten?
Grundsätzlich ist nur die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Wohneinheit (Erstwohnsitz) versichert. Weitere selbstgenutzte oder vermietete Wohneinheiten sind NICHT automatisch mitversichert. Hierfür muss Versicherungsschutz gesondert beantragt werden. Darüber hinaus wird für diese zusätzlichen Einheiten ein gesonderter Beitrag fällig, der sich nach Art und Anzahl, ggf. nach der Jahresbruttomiete des jeweiligen Objektes richtet.
27. Stichentscheid/Schiedsentscheid
Beim Stichentscheid kann bei Ablehnung der Deckung durch den Versicherer der Anwalt des Kunden argumentieren. Beim Schiedsgutachten würde die Entscheidung ein vom Versicherer beauftragter Schiedsgutachter beurteilen.
Spezial-Straf-Rechtsschutz - für Nichtselbständige je nach Bedingungen des Anbieters. Umfang der Versicherung: Erstattung der Kosten für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. (Wird rechtskräftig festgestellt, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde, müssen die Kosten zurückgezahlt werden.)
Die Prozente berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
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Die häufigsten Fragen zum Thema Rechtschutzversicherung
Ab wann gilt die Rechtsschutzversicherung/Gibt es eine Wartezeit?
Bei den Bereichen Privat und Verkehr gibt es keine Wartezeiten. Bei Berufs-. Wohnungs- und Grundstücksrechten gibt es allerdings eine Wartezeit von 3 Monaten ehe die Versicherung beginnt. Erst dann tritt die Versicherungsgesellschaft für Forderungen ein.
Was sichert die Verkehrs-, Familien-, Privat-, Berufs-, Miet-Rechtsschutzversicherung ab?
Die Versicherungsgesellschaften bieten für jeden Kunden heute individuelle Pakete im Bereich der Rechtsschutzversicherungen an. Je nachdem welche Versicherungssumme vereinbart wurde, tragen die Versicherungsgesellschaften entstehende Kosten für Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständige, Gerichtskosten, sowie die Kosten des Gegners, bis zu einer Summe von 100.000 Euro. In den Verträgen sind ebenfalls Kosten enthalten, die zum Beispiel für eine eigene Strafkaution entstehen, wobei diese meist bis zu einer Höhe von 50.000 Euro übernommen wird.
Bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist in der Regel ein bestimmtes, im Versicherungsschein genanntes Fahrzeug versichert. Mit einer Verkehrsrechtsschutz-Police werden alle Strafverfahren oder Rechtsgeschäfte abgesichert, sowie alle Streitigkeiten, die sich um den eigenen Führerschein oder das eigene Auto drehen.
Im Bereich der Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer einen umfassenden Leistungsschutz im Bereich des Schadenersatzes. Eingeschlossen sind dabei z.B. Krankenhauskosten, Schmerzensgelder oder Arztkosten, sowie alle Ausgaben, die für die Reparatur eines Schadens entstehen. Im Bereich der Arbeitsrechtsschutz-Versicherung erhalten Sie Unterstützung, wenn Sie Zum Beispiel mit Ihrem Chef gerichtlich oder außergerichtlich streiten. Eingeschlossen sind dabei zum Beispiel Gehalts-, Lohn- oder Urlaubsansprüche. Desweiteren tragen die Versicherungsgesellschaften anfallende Kosten, wenn Sie z. B. Streitigkeiten aus dem Bereich des Kauf-, Reparatur-, Versicherungs- oder Reiserechts haben.
Zu den Leistungen gehören weiter Streitigkeiten bei der Lohn-, Einkommens- oder Erbschaftssteuer, oder im Bereich des Strafrecht-, Disziplinar- und Standesrechtschutz.
Für Sie werden die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung in der Regel günstiger, wenn Sie die Rechtsschutzversicherungen in einem Paket abschließen.
Der Mietrechtsschutz gewährleistet die rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Vor allem für Mieter lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Typische Fälle: Kündigung, Räumung, Mieterhöhung, Kautionsstreitigkeiten, falsche Nebenkostenabrechnung, Grundbuchsachen, nachbarrechtliche Streitigkeiten. Er eignet sich für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken.
Die Rechtschutzversicherung für Vermieter hingegen erstreckt sich auf vermietete Objekte und Rechtsstreitigkeiten mit Mietern.
Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?
Ja, allerdings nur, wenn bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.
Sind Kinder/Lebenspartner mitversichert?/Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?
Neben dem Versicherungsnehmer sind im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern.
Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?
Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:
Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
Kosten für Zeugen und Gutachter
Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten
Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.
Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?
1. Privatrechtschutz
Im Privatrechtsschutz sind folgende Bereiche versichert:
? Schadenersatz
? Vertrags- und Sachenrecht
? Ordnungswidrigkeiten
? Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
? vor Sozialgerichten
? Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
? Beratung im Familien und Erbrecht
Abhängig vom Tarif kann noch eine Opfer- oder Strarechtschutz mit inbegriffen sein.
2. Berufsrechtsschutz
Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann nur in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Die Versicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber z.B. im Falle einer Kündigung.
3. Verkehrsrechtsschutz
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderung helfen. Aber auch in Bereichen Autokauf/-verkauf oder bei Streitigkeiten mit der Werkstatt kann eine Versicherung wertvoll sein.
Mit dem Verkehrsrechtsschutz ist man nicht nur als Fahrer seiner eigenen Fahrzeuge versichert, sondern auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.
4. Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz
Der Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n, bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vormietern, bei Unstimmigkeiten hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen etc.
5. Vermieter-Rechtsschutz
Der Vermieter-Rechtsschutz schützt den Eigentümer einer Immobilie bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis. So z.B. bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n, bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vormietern, bei Unstimmigkeiten hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen etc.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung können Sie als Kunde heute für unterschiedliche Bereiche abschließen, wie die Verkehrs-, Wohn-, Privat- oder Berufs-Rechtsschutz. Eine Rechtsschutzversicherung dient zur Absicherung des Versicherungsnehmers, indem die Versicherung entstehende Kosten für Gerichtsverhandlungen oder Rechtsanwälte übernimmt. Heute enden Streitigkeiten mit dem Chef, dem Nachbarn oder mit einem Unfallgegner immer öfter vor einem Gericht. Die Rechtsschutzversicherung tritt somit für entstehende Kosten ihres Rechtsanwaltes ein, wobei die Versicherung die Kosten nur trägt wenn eindeutig feststeht, dass Ihr eigenes Verschulden ausgeschlossen ist (Ausschluss Vorsatz).
Mit einem umfassenden Versicherungsvergleich kann jeder Versicherungsnehmer im Bereich der Rechtsschutzversicherungen rund 20% an Kosten einsparen. Bei der Auswahl einer guten Versicherungsgesellschaft sollten Sie jedoch auf die Versicherungsleistungen achten, die individuell nach Ihren eigenen Anforderungen zusammen gestellt werden können.
Mit der Rechtsschutzversicherung können Sie sich somit gegen entstehende Kosten für Gerichte und Anwälte absichern. Im Falle eines Rechtsstreites müssen die entstehenden Kosten ohne eine Rechtsschutzversicherung selber getragen werden, was aus finanzieller Sicht eine große Belastung bedeuten kann.
Für jeden Versicherungsnehmer bietet sich die Möglichkeit unterschiedliche Pakete zu buchen, wie zum Beispiel die Verkehrs- und Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz. Vor allem Hausbesitzer können sich gegen etwaige Schadenersatzansprüche absichern, wenn sich zum Beispiel ein Kind auf dem eigenen Grundstück verletzt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall alle entstehenden Kosten, und versucht etwaige Schadenersatzansprüche der Gegenpartei abzuwenden. Jede angebotene Rechtsschutzversicherung kann einzeln oder in Paketen gebucht werden, und für bestimmte Berufs- oder Personengruppen bieten die Versicherungsgesellschaften Rabatte an.
Immer mehr Versicherte nehmen heute eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch, denn diese sichert dem Versicherungsnehmer zu, dass dieser mit ausreichend finanziellen Mitteln die Möglichkeit erhält, das eigene Recht durchzusetzen. Getragen werden dabei durch die Versicherungsgesellschaften alle entstehenden Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter, Zeugengelder, sowie alle weiteren entstehenden Kosten, die für eine Gerichtsverhandlung notwendig sind.
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