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Risikolebensversicherung
Wer seine Angehörigen auch über seinen Tod hinaus versorgt wissen möchte, kommt um den Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht herum. Ihr Versicherungsschutz greift, wenn der Versicherungsnehmer plötzlich verstirbt – z.B. auf Grund einer tödlichen Krankheit, eines Unfalltods oder gar eines Mordes (routinierte Krimi-Leser werden an diese Variante wohl zuerst gedacht haben).
Hält man sich den Sinn einer Risikolebensversicherung vor Augen, leuchtet es ein, dass die Leistungen der Versicherung nicht an den Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt werden, sondern an diejenigen Personen, die er vertraglich als berechtigte Bezugsperson bestimmt hat. „Überlebt“ er die vereinbarte Vertragslaufzeit, erhält er von den eingezahlten Beiträgen keinen Cent. Die Investition in eine Risikolebensversicherung stellt somit in gewisser Hinsicht ein finanzielles „Risiko“ für den Versicherungsnehmer dar.
Über eine Risikolebenslebensversicherung kann man Kinder, Ehe- oder Lebenspartner absichern. Aber auch Menschen, mit denen man nicht blutsverwandt ist, können in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden. Denkbar sind hier beispielsweise Lebens- oder Geschäftspartner.
In puncto Leistung bestehen zwischen den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften keine großen Unterschiede. Vergleich ist jedoch im Hinblick auf den Beitrag empfehlenswert.
Hauptaugenmerk bei der Auswahl einer Risikolebensversicherung sollte man laut der renommierten Verbraucherschutzorganisation „Stiftung Warentest“ auf die Versicherungsprämie legen. Grundsätzlich gilt: Männer müssen mehr zahlen als Frauen. Dies ist demografischen Ursachen geschuldet: Da das starke Geschlecht eine niedrigere Lebenserwartung als das schwache Geschlecht hat, stellen seine Vertreter für die Versicherungsunternehmen ein höheres Zahlungsrisiko dar, denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann die Vertragslaufzeit „überlebt“, ist geringer.
Zudem müssen Raucher weniger als Nichtraucher zahlen, denn der regelmäßige Konsum von „Sargnägeln“ wirkt sich ebenfalls negativ auf die Risikokalkulation aus. Versicherungsrechtlich gilt als Nichtraucher, wer in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss nicht zum Glimmstängel gegriffen hat.
Ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherung wirkt sich auch der Gesundheitszustand des Versicherten unmittelbar auf die Prämie aus. Wer gesundheitlich angeschlagen ist, muss einen Risikozuschlag zahlen oder läuft Gefahr, gar nicht erst in eine Risikolebensversicherung aufgenommen zu werden. Den Gesundheitszustand eines Interessenten erfragt eine Versicherungsgesellschaft in ihrem Antragsformular. Allen zukünftigen Versicherungsnehmern ist anzuraten, die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen ehrlich zu beantworten. Wer hier schummelt, setzt sich dem Risiko aus, seinen Versicherungsschutz und die eingezahlten Beiträge auf Grund des Vertragsbruchs zu verlieren. Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften reagieren auf Gesundheitsprobleme recht unterschiedlich. Ein Versicherungsvergleich ist daher besonders wichtig. Wer von einem Unternehmen die Rückmeldung bekommt, dass er einen Risikozuschlag zahlen muss, sollte nicht gleich den Kopf in den Sand stecken, sondern sich umhören, ob er bei einer anderen Gesellschaft wohlwollender aufgenommen wird.
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FAQs zum Thema "Risikolebensversicherung"
- Welchen Zweck erfüllt eine Risikolebensversicherung?
- Wen kann ich durch eine Risikolebensversicherung absichern?
- Welche Kosten kann ich mit einer Risikolebensversicherung abdecken?
- Was muss ich über die Gesundheitsprüfung bei einer Risikolebensversicherung wissen?
- Welche Probleme können mir durch die RLV Gesundheitsprüfung entstehen?
- Welche Versicherungssumme soll ich im Vertrag vereinbaren?
- Kann ich die vereinbarte Versicherungssumme nachträglich erhöhen?
- Welche Laufzeit soll ich für meine Risikolebensversicherung im Vertrag wählen?
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