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Risikolebensversicherung Gesundheitsprüfung
Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, muss sich neben den üblichen Bedingungen, von welchen der Abschluss einer Versicherung nun einmal abhängt, auch über die anstehende Gesundheitsprüfung Gedanken machen. Um gleich mit einem Mythos abzuschließen: eine seriöse Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht, dennoch sollte Ihnen vor der Gesundheitsprüfung nicht zu bange sein. Die Risikolebensversicherung Gesundheitsprüfung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie vor Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung zu einem Arzt gehen und sich komplett untersuchen lassen möchten. Viele potentielle Versicherungsnehmer befürchten nämlich, dass Sie hierdurch eine zu große Menge persönlicher Daten und Erkenntnisse an den Versicherungsanbieter preisgeben müssten.
Ist die Versicherungssumme von Ihnen nicht überdurchschnittlich hoch angesetzt worden, reicht es in den meisten Fällen aus, wenn Sie den Fragebogen zu Ihrer Gesundheit, welchen Ihnen der jeweilige Versicherungsanbieter zusendet, wahrheitsgemäß ausfüllen. In manchen Fällen wird der Versicherungsanbieter Sie eventuell auch bitten, Ihren Hausarzt ihm gegenüber zumindest teilweise von der Schweigepflicht zu entbinden, um auf diese Weise gesicherte Erkenntnisse über Ihren derzeitigen Gesundheitszustand einholen zu können. Ein weiterer Grund für den Versicherungsanbieter, Ihren derzeitigen Gesundheitszustand genauer zu überprüfen, wäre beispielsweise ein absehbar hohes Risiko, dies ist vor Allem dann der Fall, wenn Sie in einem Beruf mit relativ hohem Gefährdungspotential beschäftigt sind, aber auch ein gefährliches Hobby wie beispielsweise Gleitschirmfliegen oder ein verhältnismäßig hohes Versicherungseintrittsalter könnte einen Versicherungsanbieter dazu veranlassen, eine genaue Gesundheitsprüfung als Voraussetzung zum Abschluss des Vertrages von Ihnen zu verlangen.
Ab einer gewissen Versicherungssumme, in der Regel liegt diese zwischen 250.000 und 300.000 Euro, kann sich der Versicherungsanbieter außerdem veranlasst sehen, von Ihnen eine zusätzliche ärztliche Gesundheitsprüfung einzufordern, die Kosten hierfür müssen Sie zunächst vorrausstrecken. Wird im Anschluss an die Gesundheitsprüfung ein Vertrag mit dem betreffenden Versicherungsanbieter unterschrieben, so wird dieser in der Regel die Kosten für die ärztliche Untersuchung entweder mit den anfallenden Beiträgen verrechnen oder die Summe komplett an Sie zurück erstatten.
Mehrere höchstrichterlichen Entscheidungen haben die Rechte der Anbieter von Risikolebensversicherungen bezüglich der Gesundheitsprüfung nachhaltig gestärkt. Sollte sich Ihr Versicherungsanbieter mit dem Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens zufrieden geben bedenken Sie deshalb bitte, dass Sie hierbei die Pflicht zur Wahrhaftigkeit gegenüber dem Anbieter trifft und Sie sich genau nach dieser zu richten haben. Sollte sich nämlich nach Abschluss des Vertrages herausstellen, dass Sie unrichtige Angaben in diesem Fragebogen gemacht oder etwas verschwiegen haben, so wäre der Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen. Folglich kann Ihr Versicherungsanbieter einen solchen Vertrag mit Ihnen fristlos kündigen und Sie beziehungsweise die Bezugsberechtigten verlieren sämtliche finanziellen Ansprüche aus Ihrem Vertrag.
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FAQs zum Thema "Risikolebensversicherung Gesundheitsprüfung"
- Welchen Zweck erfüllt eine Risikolebensversicherung?
- Wen kann ich durch eine Risikolebensversicherung absichern?
- Welche Kosten kann ich mit einer Risikolebensversicherung abdecken?
- Was muss ich über die Gesundheitsprüfung bei einer Risikolebensversicherung wissen?
- Welche Probleme können mir durch die RLV Gesundheitsprüfung entstehen?
- Welche Versicherungssumme soll ich im Vertrag vereinbaren?
- Kann ich die vereinbarte Versicherungssumme nachträglich erhöhen?
- Welche Laufzeit soll ich für meine Risikolebensversicherung im Vertrag wählen?
- Was versteht man unter einer Risikoversicherung „auf zwei verbundene Leben“?
- Wie komme ich zu einer günstigen Risikolebensversicherung?