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Risikolebenversicherung

Sichern Sie Ihre Familie optimal ab

Eine Risikolebensversicherung lohnt sich für Jeden, der Angehörige für den Fall seines Todes absichern möchte. Hierbei gibt es große Unterschiede bei den Beiträgen. Schauen Sie jetzt welche Versicherung zu Ihnen passt und starten Sie jetzt den Vergleich.

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  Die häufigsten Fragen zum Thema Risikolebenversicherung

Welchen Zweck erfüllt eine Risikolebensversicherung?

Anders als andere Versicherungstypen bietet eine Risikolebensversicherung nicht dem Vertragseigentümer, sondern anderen Personen Versicherungsschutz. Ihr einziger Zweck besteht darin, die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers abzusichern, falls dieser plötzlich verstirbt. Daher spricht man umgangssprachlich auch häufig von einer Todesfallversicherung. Der Versicherungsschutz einer Risikolebensversicherung erstreckt sich über die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Stirbt der Versicherte vor deren Ablauf, erhalten die von ihm bestimmten Bezugspersonen die vereinbarte Versicherungssumme. Tritt der Todesfall erst nach dem Laufzeitende ein, erhält der Versicherte bzw. die im Vertrag angegebene Bezugsperson, keinen Cent. Ergo: Die Versicherungsgesellschaft kann den gesamten eingezahlten Betrag für sich behalten. Dieses finanzielle Risiko erklärt, weshalb eine Risikolebensversicherung vergleichsweise günstig ist. Je nach persönlicher Situation muss man zwischen 150 und 600 Euro pro Jahr einkalkulieren, um eine vergleichsweise hohe Versicherungssumme (150.000 Euro und mehr) zu versichern.

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Wen kann ich durch eine Risikolebensversicherung absichern?

Eine Risikolebensversicherung dient prinzipiell der Absicherung der Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst einmal Blutsverwandte wie den Ehepartner oder die Kinder des Vertragseigentümers; bezugsberechtigte Person kann aber auch der Lebensgefährte sein. Besonders für junge, unverheiratete Paare ist eine Risikolebensversicherung eine sinnvolle Investition. Die Absicherung eines Geschäftspartners ist ebenfalls möglich. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn der Versicherte und sein Geschäftspartner zu Beginn ihrer Selbständigkeit einen Kredit aufgenommen haben. Ebenso können designierte Erben in der Police als Empfangsberechtigte angegeben werden (um eine finanzielle Belastung durch die Erbschaftssteuer abzufedern).
 
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Welche Kosten kann ich mit einer Risikolebensversicherung abdecken?

Eine Risikolebensversicherung hilft den Hinterbliebenen zunächst einmal, die laufenden Kosten zu bestreiten, die sie für ihren Lebensunterhalt benötigen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn der Verstorbene einziger Verdiener in der Familie und somit für das Sichern des Broterwerbs zuständig war. Vor allem in jungen Jahren ist es unklug, sich auf die gesetzliche Rentenkasse zu verlassen. Die Geldsumme, welche die Hinterbliebenen eines jung Verstorbenen erhalten, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, weil er in seiner kurzen Lebenszeit nicht lange genug in die Rentenkasse einbezahlt hat.

Darüber hinaus kann man die Leistungen einer Risikolebensversicherung einsetzen, um laufende Zahlungsverpflichtungen abzufedern, so beispielsweise den Kredit für ein Haus oder ein Darlehen, welches man aufgenommen hat, um eine Geschäftsidee in die Praxis umzusetzen.
 
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Was muss ich über die Gesundheitsprüfung bei einer Risikolebensversicherung wissen?

Um die Gesundheitsprüfung bei einer Risikolebensversicherung kommt man nicht herum. Allerdings besteht diese in den meisten Fällen nicht in einer ärztlichen Untersuchung, sondern nur in der Beantwortung eines Fragebogens. Auch wenn man diesen bequem in den eigenen vier Wänden ausfüllen kann, sollte man sich nicht zum Mogeln verleiten lassen, denn wer unaufrichtig ist, riskiert wegen Täuschung seinen Versicherungsschutz. Fliegt der Betrugsversuch auf, gehen alle eingezahlten Beiträge verloren.

Wer eine überdurchschnittlich hohe Geldsumme (250.000 Euro aufwärts) versichern möchte, muss sich auf eine ärztliche Untersuchung gefasst machen.
 
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Welche Probleme können mir durch die RLV Gesundheitsprüfung entstehen?

Versicherer sind keine gemeinnützigen Organisationen, sondern Wirtschaftsunternehmen. Für sie muss sicher – oder zumindest wahrscheinlich sein – dass sich ein Vertragsabschluss lohnt. Wenn sie einen Aufnahmeantrag prüfen, überlegen sie, ob ein Antragsteller ein nicht versicherbares Risiko darstellt. Gelangen die Prüfer zu diesem Schluss, können sie von dem Antragsteller einen Risikozuschlag verlangen oder seinen Auftrag ablehnen. Sollte Ihnen dies passieren, brauchen Sie aber nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen, denn nicht jeder Versicherer reagiert gleich streng. Prüfen Sie durch einen Versicherungsvergleich, bei welchem Anbieter Sie am günstigsten wegkommen.
 
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Welche Versicherungssumme soll ich im Vertrag vereinbaren?

Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, hängt von ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Überlegen Sie sich vor dem Vertragsabschluss genau, wie viel Geld Sie monatlich unbedingt benötigen. Für Familien mit kleinen Kindern ist es empfehlenswert, fünf bis zehn Jahreseinkommen zu versichern, damit man sich keine Sorgen machen muss, bis die Kinder „aus dem Gröbsten raus“ sind. Kinderlose Personen benötigen, je nachdem, wie sie finanziell gestellt sind, ein bis drei Jahreseinkommen. Jemand, der von dem Broterwerb seines Partners abhängig ist, muss die Zeit einkalkulieren, die er braucht, um sich beruflich auf eigene Beine zu stellen.
 
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Kann ich die vereinbarte Versicherungssumme nachträglich erhöhen?

Versicherer machen es einem meist nicht einfach, die Versicherungssumme nachträglich zu erhöhen. In der Regel ist das Anheben des vereinbarten Betrages mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden, deren Ergebnis negative Folgen wie beispielsweise eine Prämienerhöhung oder einen Risikozuschlag für Sie nach sich ziehen kann.

Wer davor gefeit sein will, muss eine sogenannte Nachversicherungsgarantie (auch: Flexibilitätsgarantie) vereinbaren. Diese gewährleistet, dass man zu bestimmten Anlässen (wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Studienexamen) die Versicherungssumme erhöhen kann, ohne sich dafür einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Für die jeweiligen Anlässe sind jedoch in der Regel Altersgrenzen vorgesehen. So müssen sich beispielsweise Bummelstudenten trotz Nachversicherungsgarantie einer Gesundheitsprüfung aussetzen, wenn sie ihr Studium erst im fortgeschrittenen Alter abschließen.
 
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Welche Laufzeit soll ich für meine Risikolebensversicherung im Vertrag wählen?

Experten raten dazu, den Vertrag für eine Risikolebensversicherung bis zum 55. Lebensjahr laufen zu lassen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, sollte bis zum 65. Lebensjahr kalkulieren. In seine Überlegungen sollte man miteinbeziehen, inwieweit man in der gesetzlichen Rentenkasse Leistungsansprüche aufgebaut hat. Hat man einen sicheren Arbeitsplatz (beispielsweise auf Grund eines Beamtenstatus), ist es absehbar, dass man sich ab dem 50. Lebensjahr keine großen Sorgen mehr um die Versorgung der Hinterbliebenen machen muss. Wer Darlehen für Immobilien oder als Startkapital für selbständige Tätigkeit aufgenommen hat, sollte sich grundsätzlich langfristiger absichern.
 
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Was versteht man unter einer Risikoversicherung „auf zwei verbundene Leben“?

Unter der im Fachjargon als Police „auf zwei verbundene Leben“ bezeichneten Versicherungsform versteht man einen Sondertarif, bei dem sich Personen gegenseitig absichern. Folglich erstreckt sich der Versicherungsschutz auf beide Personen. Durch die Koppelung wird die Prämie günstiger. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Versicherung nur einmal zahlt. Stirbt auch der zweite Versicherte, haben seine Hinterbliebenen keinen Leistungsanspruch mehr. Mit einem Vertrag „auf zwei verbundene Leben“ lassen sich nicht nur Blutsverwandte absichern, sondern auch andere Personen, wie beispielsweise Lebenspartner oder Geschäftspartner.
 
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Wie komme ich zu einer günstigen Risikolebensversicherung?

Die Beitragshöhe einer Risikolebensversicherung liegt zwar nicht gänzlich in ihrer Hand. Allerdings gibt es etliche Faktoren, mit denen Sie selbst etwas zur Senkung ihrer Prämie beitragen können. Grundsätzlich gilt: Je jünger Sie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sind, desto weniger müssen Sie zahlen. Ab dem Erreichen des 45. Lebensjahr werden die Beiträge unverhältnismäßig teuer. Raucher müssen mehr zahlen als Nichtraucher. Als Nichtraucher gilt versicherungsrechtlich jemand, der in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss keine „Sargnägel“ konsumiert hat. Überlegen Sie sich daher, ob dies nicht ein Anlass ist, um mit dem Rauchen aufzuhören. Darüber hinaus werden Personen mit risikoträchtigen Hobbys – wie beispielsweise Drachenfliegen oder Sporttauchen – stärker zur Kasse gebeten. Zwischen den Prämien der einzelnen Anbieter existieren starke Schwankungen. Um an eine günstige Risikolebensversicherung zu gelangen, sollten Sie daher unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen.
 
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