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Rürup Steuervorteil

 

2005 hat die Bundesregierung die Rürup Rente ins Leben gerufen, die speziell für die Gruppe der Selbständigen und Freiberufler Steuervorteile vorsieht. Der Abschluss einer Rürup Rente wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 noch attraktiver. Bei Beendigung der Vertragslaufzeit wandeln viele Anbieter die angesparten Beiträge in eine herkömmliche Rentenversicherung um. So wird dem Anleger ab dem vollendeten 60. Lebensjahr jeden Monat ein gewisser Betrag ausgezahlt. Ein großer Vorteil der Rürup Rente ist, dass diese Sparform nicht von der Abgeltungssteuer betroffen ist, die 2009 für viele Formen der Kapitalvermehrung eingeführt wurde. Das große Plus an Rürup ist die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, dass erst im Rentenalter die Versteuerung erfolgt, und zwar mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Da viele Sparer dann aber einen niedrigeren Steuersatz haben, stellt diese nachgelagerte Besteuerung bei Rürup einen immensen Steuervorteil dar.
 
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Dadurch wird summa summarum durch die Rürup-Rente eine Steuerstundung erwirkt. Und weil in der Ansparphase überhaupt keine Kapitalerträge bei der Rürup-Rente anfallen, kommt auch die neue Abgeltungssteuer bei der Rürup-Rente nicht zum Zug – ein großer Vorteil gegenüber allen anderen Sparformen, bei denen für alle Erträge 25% Abgeltungssteuer anfallen. Da Ihre Einkünfte im Alter erwartungsgemäß geringer ausfallen werden als in Zeiten, in denen Sie arbeiten, profitieren Sie von einem sehr günstigen Steuersatz, der auch für die Rürup Rente gilt. Wenn Sie Glück haben, liegen Ihre Einkünfte im Alter sogar unter dem Grundfreibetrag, sodass gar keine Steuern zu zahlen sind. In der Phase des Ansparens genießen Sie außerdem mit Rürup besondere Steuervorteile. Die Beiträge, die Sie in den Rürup Vertrag einzahlen, verringern nämlich in Form von Vorsorgeaufwendungen Ihre steuerpflichtigen Einnahmen. Die Rürup Rente ist demnach ein geeignetes Produkt, um im Berufsleben Steuervorteile zu genießen und im Rentenalter darüber hinaus von der Abgeltungsteuer verschont zu bleiben. Doch ein Rürup Vertrag hat noch mehr zu bieten: Zwar werden die Leistungen erst ausgezahlt, wenn Sie das 60. Lebensjahr erreicht haben. Dafür können Sie Ihre Beitragszahlungen während der Laufzeit flexibel gestalten: ob vierteljährlich oder einmal im Jahr. Das bleibt Ihnen überlassen. Sie haben als Rürup Sparer sogar die Möglichkeit, eine Einmalzahlung zu leisten. Für Selbstständige, die nicht jeden Monat mit einem festen Gehalt rechnen können, ein großer Vorteil. Ein weiterer Aspekt, den es zu bedenken gibt: Wenn Sie sich für die Beitragsdynamik entscheiden, werden die Beiträge regelmäßig angepasst, um den Wertverlust durch Inflation auszugleichen. Wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler, der Ihren Rürup Steuervorteil individuell ermitteln kann. Es lohnt sich mit Sicherheit, sich über die Möglichkeiten der Rürup Rente umfassend zu informieren.  
  
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