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Rürup
Private Altersvorsorge - jetzt für später Absichern
Die Rürup-Rente ist für Selbständige eine Alternative zur Riester-Rente. Doch auch für Angestellte mit besonders hoher Einkommensteuerbelastung eignet sie sich aufgrund hoher Steuervorteile bestens. So genießen Rürup-Verträge in der Ansparphase besonderen Schutz: vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und auch vor der Pfändung im Falle einer Insolvenz. Vergleichen Sie also noch heute die Anbieter.
Was versteht man unter der Rürup Rente?
Die Rürup-Rente gehört in die Kategorie der privaten Rentenversicherungen. Ihr Namensgeber ist der Wirtschafts- und Sozialexperte Bert Rürup. Gleichbedeutend wird für sie auch der Begriff „Basisrente“ gebraucht. Die Rürup-Rente wurde für Personen eingerichtet, welche nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und daher keinen Anspruch auf staatliche Rentenförderung haben. Sie ist somit vor allem für Selbständige lukrativ. Anders als die Riester-Rente wird die Rürup-Rente nicht durch staatliche Zulagen bezuschusst, sondern nur in Form von Steuervorteilen in der Ansparphase gefördert. In der Ausschüttungsphase gelten für sie die gleichen steuerlichen Vorschriften wie bei der gesetzlichen Rente. Die Rürup-Rente ist nach oben hin gedeckelt: Singles dürfen maximal 20.000 Euro pro Jahr steuerbegünstigt ansparen; für Ehepaare liegt die Maximalgrenze bei 40.000 Euro. Die Steuervorteile der Rürup-Rente sind gestaffelt. Derzeit (Stand: 2011) sind 72% der eingezahlten Summe steuerfrei. Im Jahr 2025 werden die Einzahlungen in vollem Umfang (d.h. 100%) steuerbefreit sein.
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Wie hoch sind die Beiträge für die Rürup Rente?
Die Höhe der Rürup-Prämien kann vom Versicherten selbst bestimmt werden. In der Regel werden die Beiträge als monatlicher Festbetrag eingezahlt. Darüber hinaus kann der Versicherte die angesparte Rentensumme durch Einmalzahlungen aufstocken. Die Zeitabstände zwischen den Einmalzahlungen können unregelmäßig sein. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Einzahlungen für die Rürup-Rente gedeckelt sind. Alleinstehende können 20.000 Euro, Ehepaare 40.000 Euro pro Jahr steuergünstig für ihre Altersvorsorge ansparen. Summen, welche die Grenze überschreiten, werden nicht durch staatliche Steuervorteile gefördert.
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Welche Vorteile zeichnen die Rürup Rente aus?
- Lebenslange Rentengarantie: Der Erhalt seiner Rente ist dem Rürup-Sparer garantiert.
- Steuerliche Vorteile: Die Rürup-Rente wird vom Staat in Form von Steuervorteilen gefördert. Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro, Verheiratete bis zu 40.000 Euro pro Jahr steuerbegünstigt ansparen.
Pfändungs- und Insolvenzsicherheit: Seit der Einführung des Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge im Jahr 2007 ist die Rürup-Rente pfändungssicher. Zudem wird sie nicht der Insolvenzmasse zugerechnet.
Kein Aufbrauchzwang bei Bezug von Hartz-IV-Leistungen: Möchte der Versicherte Hartz-IV beantragen, ist er nicht dazu verpflichtet, sein Rürup-Kapital aufzubrauchen. Selbst wenn er längerfristig Hartz-IV bezieht, darf seine Rürup-Rente nicht angetastet werden.
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Welche Nachteile bringt die Rürup-Rente mit sich?
- Besteuerung ab Leistungsbeginn: Die Rürup-Rente wird in derselben Höhe wie die gesetzliche Rente besteuert.
- Geringes Attraktionspotenzial für Angehörige niedriger Steuerklassen: Da die Rürup-Rente nur Steuervorteile und keine Zuschüsse bringt, ist sie für Personen, die wenig Steuern zahlen müssen, kaum lukrativ.
- Kein Hinterbliebenenschutz: Stirbt der Versicherte vor oder nach Rentenbeginn, verfällt das von ihm eingezahlte Rürup-Kapital. Klassische Rürup-Verträge erlauben keine Übertragung auf die Hinterbliebenen. Erweiterte Policen, die einen Hinterbliebenenschutz beinhalten, sind zwar möglich, bringen jedoch Zusatzkosten und/oder Leistungsnachteile mit sich.
- Kein Kapitalwahlrecht: Bei Leistungsbeginn darf das Rürup-Kapital nicht als Einmalzahlung ausgeschüttet werden. Der Versicherte erhält die Rürup-Rente in Form von regelmäßigen Monatszahlungen (sogenannte Leibrente).
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Für wen lohnt sich die Rürup-Rente besonders?
Die Rürup-Rente ist für all diejenigen lukrativ, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, denn die Betroffenen haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenförderung. Sie kommt daher vor allem Selbständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden entgegen. Für diese ist sie nämlich die einzige lohnenswerte Form der steuerlich begünstigten Altersvorsorge.
Da die Förderung der Rürup-Rente in Steuerbegünstigungen besteht, lohnt sich diese Rentenform darüber hinaus vor allem für Personen, die hohe Steuersummen entrichten müssen.
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Wie sicher ist die Rürup-Rente?
Eine Rürup-Police garantiert dem Versicherten eine lebenslange Leibrente. Das Rürup-Kapital ist in der Ansparphase vor Pfändung geschützt. Im Fall eines Hartz-IV-Bezugs muss es nicht aufgebraucht werden. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Rürup-Vertragsabschluss vor Einreichen des Hartz-IV-Antrags erfolgt ist.
Die Rürup-Rente wird nicht der Insolvenzmasse hinzugerechnet. Somit kann es dem Versicherten nicht passieren, dass er von einem Gerichtsvollzieher dazu gezwungen wird, seinen Rürup-Vertrag aufzulösen und sich den Vertragswert auszahlen zu lassen.
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Wann bekomme ich meine Rürup-Rente ausgezahlt?
Der Rentenbeginn kann vom Versicherten selbst bestimmt werden. Der frühestmögliche Termin für eine Rentenausschüttung ist die Vollendung des 60. Lebensjahrs. Manche Anbieter offerieren eine Verlängerungsoption, die es erlaubt, den Rentenbeginn um maximal ein Jahr in die Zukunft zu verschieben. Ebenso erlauben manche Unternehmen ein Vorziehen des angegebenen Ausschüttungstermins (Grenze auch hier: der Beginn des 60. Lebensjahrs).
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Was passiert, wenn ich wegen eines finanziellen Engpasses meine Beiträge nicht zahlen kann?
Wer die Prämien für seine Rürup-Police zeitweilig nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, seinen Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Ist er wieder flüssig, kann er die Beitragszahlung jederzeit fortsetzen. In der Regel erlauben Versicherer auch ein Nachzahlen von Beiträgen. Dies macht jedoch nur dann Sinn, wenn durch die Nachzahlung nicht die Grenze für den jährlichen Sonderausgabenabzug merklich überschritten wird. Oftmals ist auch ein Aufstocken der aktuellen Monatsprämien möglich.
Unter Umständen kann es passieren, dass der Anspruch auf eine Rente verloren geht, weil der Versicherte seine Prämien bereits kurze Zeit nach Abschluss des Vertrags nicht mehr zahlen kann und der Versicherer die Abschluss- und Vertriebskosten von seinem Konto abzieht. Je nach Versicherungsunternehmen verliert der Kunde dann die eingezahlten Beiträge oder bekommt sein Geld zurückerstattet. Die steuerlichen Vergünstigungen muss er zurückzahlen.
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Was geschieht mit der eingezahlten Beitragssumme im Todesfall?
Bei einem klassischen Rürup-Vertrag besteht im Todesfall kein Leistungsanspruch. Manche Anbieter erlauben eine Beitragsrückgewähr, wenn der Versicherte bereits in der Ansparphase (d.h. bereits vor Beginn des Renteneintritts) verstirbt. Die Beitragsrückgewähr ermöglicht eine Umwandlung der Ansparsumme in eine Hinterbliebenenrente. Versorgungsberechtigte sind nur der Ehepartner und die Kinder des Vertragsnehmers.
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Wie kann ich im Fall meines Todes meine Hinterbliebenen absichern?
Ein Rürup-Vertrag erfüllt primär die Funktion einer Altersvorsorge. Neben „reinen“ Rürup-Policen existieren aber auch Kombiversicherungen, bei denen nicht nur die Leibrente des Vertragsnehmers, sondern auch eine Hinterbliebenenversorgung versichert werden kann. Maximal 49% des Beitrags kann man in die Hinterbliebenenrente einfließen lassen. Derartige Kombiversicherungen bringen den Nachteil mit sich, dass der Prozentsatz, welcher der Zusatzversicherung zufließt, nicht für den Aufbau der Leibrente im Alter genutzt werden kann. Versicherungsexperten raten daher, für beide Risiken jeweils eigene Versicherungsverträge abzuschließen. Die Auszahlung der Hinterbliebenenrente ist anbieterabhängig geregelt. So kann die Hinterbliebenenrente beispielsweise aus der Höhe des Kapitals bei Renteneintritt abzüglich der bereits geleisteten Rentenbeträge kalkuliert werden.
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Ist die Rürup-Rente auch für ältere Jahrgänge noch lohnenswert?
Diese Frage lässt sich klar mit „Ja“ beantworten, denn die steuerlichen Vorteile gelten für Jung und Alt. Ihr angespartes Kapital für die Altersvorsorge ist ebenso steuerlich absetzbar wie das der jüngeren Jahrgänge. Da Sie jedoch auf Ihre Rente nicht so lange warten müssen wie die Vertreter niedrigerer „Baujahre“, genießen Sie den Vorteil, dass der versteuerte Anteil der ausgeschütteten Rente derzeit geringer ist, als es in den kommenden Jahren der Fall sein wird. Insgesamt ist der Steuersatz bei Rentenbezug auch niedriger als im Erwerbsleben, weil die Rente nicht der Höhe des ursprünglichen Einkommens entspricht.
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Kann die Rürup-Rente mit anderen Versicherungen kombiniert werden?
An die Rürup-Rente können Sie verschiedene andere Versicherungstypen koppeln. So ist es beispielsweise möglich, ergänzend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Ebenso kann die Rürup-Altersvorsorge mit einer Hinterbliebenenrente kombiniert werden (vgl. hierzu auch die Frage „Wie kann ich im Fall meines Todes meine Hinterbliebenen absichern?“).
Der große Vorteil einer Kombiversicherung: Bei allen Elementen der Kombination profitieren Sie von der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Wo Licht ist, ist aber bekanntlich auch Schatten: So bringt eine Kombiversicherung den Nachteil mit sich, dass die einzelnen Komponenten nicht so leistungsfähig sind, wie eigenständige Versicherungen. Experten empfehlen daher, für jedes zu versichernde Risiko eine separate Police zu erwerben.
Beim Thema Kombiversicherungen ist es wichtig zu wissen, dass mindestens 50% der eingezahlten Ansparsumme in die Rürup-Rente fließen müssen. Andernfalls ist eine steuerliche Förderung durch den Staat nicht möglich.
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Ist die Rürup-Rente auf andere Personen übertragbar?
Das Gesetz verbietet es dem Versicherungsnehmer, die Rürup-Rente auf eine andere Person zu übertragen. In Bezug auf eine Hinterbliebenenrente können jedoch Sondervereinbarungen getroffen werden (vgl. hierzu die Fragen „Wie kann ich im Fall meines Todes meine Hinterbliebenen absichern?“ und „Kann die Rürup-Rente mit anderen Versicherungen kombiniert werden?“).
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