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Private Krankenversicherung - Alternative Medizin

  Aromatherapie statt Aspirin!

Krankenversicherungen übernehmen eine Vielzahl von alternativen Heilmethoden - aber eben nicht alle!

Der Gesundheitsmarkt in Deutschland boomt, und das nicht zuletzt wegen der stetig steigenden Nachfrage nach so genannten alternativen Heilmethoden. Auch die Krankenversicherer haben diesen Trend erkannt, und zwar sowohl die gesetzlichen als auch die privaten. Daher werden inzwischen auch Methoden wie Akupunktur oder Homöopathie von fast allen Krankenkassen übernommen. Wie die Handhabung allerdings im Detail funktioniert, ist zwischen privaten und gesetzlichen Kassen sehr unterschiedlich.

Im Hinblick auf die gesetzlichen Krankenversicherungen heißt das Zauberwort „im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung“. Im Klartext bedeutet das: eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine alternativmedizinische Behandlung nur dann, wenn die Maßnahme von einem Arzt durchgeführt wird, der als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkasse zugelassen ist. Und wer als Vertragsarzt zugelassen wird, bestimmt die kassenärztliche Vereinigung. Praktisch kann in Deutschland also nur der Arzt eine entsprechende Zulassung erhalten, der ein klassisches „westliches“ Medizinstudium absolviert hat. Die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen alternativen Heilverfahren sind also nur die, die von zugelassenen Schulmedizinern mit einer entsprechenden Zusatzausbildung angewendet werden. Die Konsequenz: eine Akupunkturbehandlung durch einen chinesischen Spezialisten mit jahrelanger Erfahrung wird nicht übernommen, die Behandlung durch einen Allgemeinmediziner, der einen entsprechenden Schnellkurs absolviert hat, schon. Auch die Überweisung durch den Hausarzt an den oben genannten chinesischen Spezialisten würde hier nichts ändern, solange dieser nicht von der kassenärztlichen Vereinigung als Vertragsarzt zugelassen wird. Private Krankenversicherungen dagegen praktizieren im Allgemeinen den Grundsatz der freien Arztwahl, und diese schließt für gewöhnlich auch die Wahl eines Heilpraktikers mit ein.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied im Umgang mit alternativer Medizin zeigt sich darin, welche Maßnahmen überhaupt unterstützt werden. In der gesetzlichen Krankenkasse können Sie meist mit einer Erstattung von Kosten für Behandlung mit Akupunktur, anthroposophischer Medizin, Atemtherapie, Neuraltherapie, Chirotherapie und Phytotherapie rechnen, denn diese Verfahren sind zugelassen. Die Zulassung einer neuen Behandlungsmethode in der gesetzlichen Krankenversicherung ist äußerst schwierig: die Wirksamkeit der jeweiligen Methode muss zuvor durch eine Vielzahl von verschiedenen Verfahren zweifelsfrei festgestellt werden, und das ist für die überwiegende Zahl dieser Verfahren nicht oder nicht ausreichend möglich – nicht zuletzt aus dem Grunde, dass bei der Beurteilung natürlich immer die Maßstäbe der „westlichen“ Wissenschaften angelegt werden. Bestimmte Verfahren, die beispielsweise die Behandlung von „Energiefeldern“ o. ä. vorsehen, werden von einer Bewertungsmethode, die die Existenz von solchen Feldern nicht annimmt, vermutlich auch nicht als wirksam eingestuft werden. Kurz gesagt: was nicht medizinisch erklärbar ist, wird auch nicht bezahlt.

Private Krankenversicherer sehen das anders: da auch bei Heilpraktikern das Prinzip der freien Arztwahl gilt, gilt zuerst einmal auch der Grundsatz der freien Wahl der Behandlungsmethode – allerdings beschränken manche Versicherungen die Aufwendungen für solche Leistungen auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Jahr. Außerdem kann nach wie vor eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden, so dass Kosten für besonders dubiose Methoden (die es auch im Bereich der alternativen Medizin zuhauf gibt) nicht übernommen werden müssen. Verfahren wird hier häufig nach dem Motto „Wer heilt hat Recht“.

Wenn Sie alternative Behandlungsmethoden für sich in Erwägung ziehen, sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung deutlich besser aufgehoben. Wenn Sie gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind, sollten Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen. Welche hier die für Sie geeignetste ist, können Sie im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräches herausfinden.



 

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