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Arbeitgeber durch Gehaltsumwandlung an der privaten Altersvorsorge beteiligen
Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihrer Altersvorsorge - mit Hilfe der so genannten Gehaltsumwandlung können Sie nicht nur den Staat, sondern auch Ihren Arbeitgeber an Ihrer Altersvorsorge beteiligen.
Zahlen Sie die Beiträge für ihre Altersvorsorge vom Girokonto? Zumindest für Angestellte ist dies nicht der beste Weg, weitaus vorteilhafter lässt es sich mit der so genannten Gehaltsumwandlung vorsorgen. Denn hier werden die Beiträge direkt aus Ihrem Gehalt entrichtet. Im Rahmen des neuen Alterseinkünftegesetzes wurde die Gehaltsumwandlung den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge gleichgestellt. Dies führt zu dem angenehmen Effekt, dass für den Teil Ihres Gehalts, der in Ihre Altersvorsorge fließt, keine Einkommenssteuer mehr fällig wird. Auch ein Teil der unter Umständen anfallenden Kirchensteuer kann so gespart werden. Auf diese Weise erhöhen Sie indirekt Ihr Nettogehalt und damit auch Ihre Rendite!
Neben der Steuerersparnis entfallen auch die Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) für diesen Teil Ihres Gehalts, zumindest wenn Ihr Jahresgehalt brutto nicht oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Sozialversicherung liegt. Und die hier gesparten Sozialabgaben kommen nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Arbeitgeber zugute, denn er spart hier in gleichem Maße wie Sie.
Mit einer Gehaltsumwandlung können Angestellte jährlich bis zu 4.272,- Euro in ihre eigene Altersvorsorge investieren, das sind maximal 356,- Euro monatlich. Diese Grenze gilt allerdings nur für „Neulinge“ – wer schon vor dem 1. Januar 2005 mittels Gehaltsumwandlung vorgesorgt hat, der darf heute nur noch höchstens 206,- Euro monatlich in einen zusätzlichen, neuen Vertrag stecken.
Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung? Eine Gehaltsumwandlung ist nur in Verbindung mit Lebens- oder Rentenversicherungen möglich, hierbei spielt es aber prinzipiell keine Rolle, ob es sich um eine klassische oder eine Fondspolice handelt. Auch die meisten britischen Lebensversicherungen werden akzeptiert.
Vertragstechnisch wird im Falle der Gehaltsumwandlung Ihr Arbeitgeber zum Versicherungsnehmer, also zum Vertragsinhaber. Sie selbst dagegen werden als „versicherte Person“ in den Vertrag aufgenommen. Alle Besitzrechte werden jedoch mittels einer Zusatzerklärung sofort wieder auf Sie übertragen, dadurch haben Sie das unwiderrufliche und uneingeschränkte Bezugsrecht für diese Police.
Ausnahme: Wenn Ihr Arbeitgeber selbst eine Maßnahme zur betrieblichen Altersvorsorge (z.B. über eine Unterstützungskasse) anbietet, so ist er nicht verpflichtet, in eine Gehaltsumwandlung einzuwilligen. Da eine Gehaltsumwandlung aber auch die Sozialabgaben senkt, liegt die Einwilligung auch im Interesse Ihres Chefs.
Unter Umständen kann die Altersvorsorge mittels Gehaltsumwandlung auch nachteilig sein, besonders im Fall eines Arbeitsplatzwechsels. Achten Sie daher darauf, in der Zusatzvereinbarung zur Versicherungspolice die „Unverfallbarkeit“ Ihrer Ansprüche zu vereinbaren. Dies ist allerdings nicht nötig, wenn Sie zum Zeitpunkt des Arbeitsplatzwechsels das 30. Lebensjahr vollendet haben oder die Gehaltsumwandlung schon seit mindestens fünf Jahren bestand.
Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie den Versicherungsvertrag nicht als Sicherheit für ein Darlehen o. ä. verwenden können – im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung ist dieser nicht beleih- oder verpfändbar.
Darüber hinaus kann eine Auszahlung aus solchen Verträgen frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen.
Fazit: Eine Gehaltsumwandlung senkt den finanziellen Aufwand für Ihre Altersvorsorge. Dadurch können Sie sich höhere Beiträge leisten und damit auch eine deutlich höhere Ablaufsumme erzielen. Ihr Vorsorgeziel, nämlich eine ausreichende Rente im Alter, wird dadurch deutlich erschwinglicher.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob oder in welcher Form eine Gehaltsumwandlung für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich unabhängig und unverbindlich beraten lassen.
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