Die Basisrente (Rürup Rente)
Die Basisrente (Rürup Rente)
Mit der Basisrente Steuern sparen!
Alle Beiträge der Basisrente können Sie in der Ansparphase steuerlich geltend machen. Alleinstehende können für das verstrichene Jahr 2008 ca. 6.348 € und Verheiratete ca. 12.696 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.
Die Vorteile der Basisrente:
- Sehr hohe Steuerrückerstattungen
- Sehr hohe Rentenzahlungen mit jährlichen Anpassungen
- Pfändungssicherheit bei der Basisrente, kein Zugriff von Dritten möglich
- Hartz IV sicher, kein Verwertungszwang der Basisrente
- Nachgelagerte Versteuerung der Basisrente (erst im Rentenalter)
Warum ist die Basisrente so wichtig?
Die Basisrente ist neben den berufsständigen Versorgungswerken, der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterskasse der Landwirte der ersten Schicht des Alterseinkünftegesetzes zugehörig, der Basisrente.
Das Kernelement dieser Basisvorsorge ist die nachgelagerte Besteuerung der Basisrente, die stufenweise bis zum Jahr 2040 angepasst wird. Grundsätzlich unterliegt die Rürup Rente im Alter der allgemeinen Einkommensteuerpflicht, mit dem dann gültigen (meist weitaus niedrigerem) persönlichen Steuersatz.
Im Gegenzug werden die Beiträge zur Rürup Rente in der Ansparphase sehr stark gefördert. Steuergeschenke in der Ansparphase reduzieren den Eigenbeitrag und erhöhen die Rente im späteren Alter. Die Vorteile der Basisrente liegen genau hier: im eigenem Steuervorteil. Die investierten Prämien sind steuerlich absetzbar.
Die Prämienanteile der Basisrente
Die steuerlich absetzbaren Prämienanteile betrugen im Jahr 2005 genau 60%. Jährlich um 2 % ansteigend, erreichen die Prämien im Jahre 2025 die volle 100%ige Absetzbarkeit. Ledige Basisrenten-Sparer können dann den 20.000€ hohen Maximalbetrag voll vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zusammen veranlagte Ehegatten können dann jährlich bis zu 40.000€ geltend machen.
Mit der Rürup Rente kann zusätzlich eine private kapitalgedeckte Basisrente aufbauen. Der Gesetzgeber hat deshalb entschieden, dass diese Rentenform weder abgetreten, verkauft, oder vorzeitig gekündigt werden dürfe. Eine vorzeitige Pfändung oder Verwertung des Kapitals würde dem widersprechen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für alle Selbständigen und Freiberufler.
Für den Todesfall können laut Gesetz der aktuelle Ehegatte oder versorgungsberechtigte Kinder mit einer Hinterbliebenenrente begünstigt werden. Die Ehegatten erhalten eine lebenslange Hinterbliebenenrente, während die Kinder eine etwas abgekürzte Leibrente erhalten. Der Verstorbene hinterlässt sein Kapital der Basisrente der Versichertengemeinschaft, sofern weder versorgungsberechtigte Kinder, noch Ehepartner hinterlassen werden.
Zusätzliche Einschlüsse von sinnvollen Optionen der Absicherung sind möglich. So können gegen einen geringfügigen Beitrag zusätzliche Beitragsbefreiungsoptionen bei der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit hinzugezogen werden. Eine angemessene Berufsunfähigkeitsrente ist neben der Basisrente ebenfalls denkbar. Allerdings dürfen die Zusatzbausteine insgesamt nicht überwiegen. Der hierfür notwendige Prämienanteil darf 49 % der Beiträge nicht übersteigen.
Fordern Sie am besten noch heute weitere Informationen zur Basisrente an, damit Sie weitreichend informiert sind. Füllen Sie dazu einfach das Formular auf der rechten Seite aus und Sie erhalten schnellstmöglichst weitere Informationen zur Basisrente.
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Fragen und Antworten
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