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Wie berechnet man die Versorgungslücke?

 

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt bei einer vollen Anerkennung unter 810 EUR im Monat. Wenn nur eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt, so liegt die Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt unter 582 EUR.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente

Berufsunfähigkeitsversicherungen Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens und den geleisteten Versicherungsjahren. Die genaue Berechnung der Rentenhöhe ist nicht ganz so einfach durchzuführen, denn bei der Rentenberechnung müssen einige Faktoren(z.B. Zeitraum der Einzahlungen, durchgehende Einzahlung), zum Beispiel das Alter des Arbeitnehmers, berücksichtigt werden.

Um an konkrete Zahlen zu gelangen sind Ihre Ansprechpartner die Sachbearbeiter der eigenen Versicherung der Rente(Rentenversicherung) und der Versicherungsmakler. Trotzdem können Sie sich grob an den folgenden Eckdaten orientieren:

Eine volle Erwerbsminderungsrente: 30 - 34 Prozent des eigenen Bruttoeinkommens

Eine halbe Erwerbsminderungsrente: 15 - 17 Prozent des eigenen Bruttoeinkommens

Die Berechnung der Versorgungslücke:

Wenn Sie Falle der Berufsunfähigkeit das Einkommen in gleicher Höhe haben möchten, müssen Sie zur Berechnung der Versorgungslücke Ihr Netto-Einkommen als Berechnungsbasis heranziehen.

Von dem Netto-Einkommen ziehen Sie dann alle Einkünfte ab, die Sie erhalten:

Ihr Netto-Einkommen

  • Mieteinnahmen
  • verwertbares Vermögen
  • Betriebsrente
  • gesetzliche Erwerbsminderungsrente
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
  • Einkünfte des Partners

= Versorgungslücke (Sie subtrahieren die angefallende Punkte und erhalten so die Versorgungslücke)

Bei dieser Art der Berechnung sind steuerliche Veränderungen und die andauernde Inflation unberücksichtigt. Diese Faktoren sorgen auf jeden Fall dafür, dass sich die Versorgungslücke zusätzlich vergrößern kann.

Es gibt gute Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Dynamik von ein bis drei Prozent. Die Dynamik sorgt dafür, dass die spätere BU Rente auf einem gleichbleibenden Niveau liegt.



 

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