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Berufsunfähigkeit und Rente im Alter

  Berufsunfähig – und dann?

Eine Berufsunfähigkeitsrente schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer Erkrankung, die Sie an der dauernden Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit hindern. Wenn Sie also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, ist Ihr Auskommen durch die Berufsunfähigkeitsrente gesichert. So weit, so gut.

Eine Frage, die sich jeder Berufstätige ebenfalls einmal stellen muss, ist die Frage nach dem Auskommen im Alter. Und das Thema Altersvorsorge gewinnt gerade im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsrente eine gewisse Brisanz. Denn während ein voll arbeitender Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt und vielleicht auch noch eine Betriebsrente in der Hinterhand hat, um sein Auskommen im Alter zu sichern, steht der vorzeitig Berufsunfähige deutlich schlechter da.

Mit der Vollendung des 65. Lebensjahres enden die Bezüge aus einer Berufsunfähigkeitsrente; das ist völlig normal, schließlich ist Ziel und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung, einen Einkommensverlust abzufedern. Daher hört diese Versicherung auch auf zu leisten, wenn die übliche Erwerbszeit des Versicherten vorbei ist. Doch was geschieht dann?

Im versicherungsrechtlichen Sinne wird der Versicherte, also der ehemals Berufsunfähige, mit Erreichen des Rentenalters zum völlig „normalen“ Rentner, das bedeutet, dass sein Lebensunterhalt aus den bis dahin erworbenen diversen Rentenansprüchen bestritten wird. Nur: ist die Berufsunfähigkeit zu einem relativ frühen Zeitpunkt im Erwerbsleben eingetreten, sind unter Umständen nur sehr geringe oder gar keine Rentenansprüche vorhanden. Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat in Deutschland nämlich nur, wer die so genannte 36/60 – Regelung erfüllt. Hierzu muss man mindestens 5 Jahre (60 Monate) rentenversicherungspflichtig gearbeitet (bzw. eine entsprechend anrechenbare Ausbildungszeit etc. absolviert) und davon mindestens 3 Jahre (36 Monate) Beiträge gezahlt haben. Wer also schon zu Beginn seiner Erwerbstätigkeit berufsunfähig wird und nicht privat für sein Alter vorsorgt, wird ab dem 66. Lebensjahr auf die Sozialhilfe angewiesen sein.

Viele Rentenversicherer bieten allerdings Altersvorsorgeprodukte mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an, eine Kombination, die vor diesem Hintergrund äußerst sinnvoll ist. Nehmen Sie auf jeden Fall unser objektives und unverbindliches Beratungsangebot in Anspruch, damit Ihnen im Zweifelsfall böse Überraschungen erspart bleiben.



 

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