Gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung: BUV Vergleich
Gesetzliche BUV – staatliche Hilfen mehr als dürftig
Auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) haben Sie Anspruch, wenn Sie von Berufsunfähigkeit betroffen sind und keine andere Vorsorge für diesen Fall getroffen haben. Doch leider sind die staatlichen BU Hilfen derart dürftig und an solch hohe Voraussetzungen gebunden, dass Sie von der gesetzlichen BUV wenig bis überhaupt keine Hilfe zu erwarten haben. Außerdem ist gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ein Auslaufmodell, das nach und nach von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente abgelöst wird, die noch niedrigere Leistungen gepaart mit noch höheren Auflagen zur Verfügung stellt.
Die gesetzliche BUV läuft aus
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihren ohnehin sehr dürftigen Leistungen gibt es nur noch für Verbraucher, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden. Sind Sie jünger, so haben Sie lediglich Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Deren Leistungen sind sogar noch geringer als die der gesetzlichen BUV. Selbst wenn Sie noch die gesetzliche BU-Rente erhalten, so wird deren Höhe keinesfalls ausreichen, um Ihnen Ihren erarbeiteten Lebensstandard zu erhalten. Sollten Sie nicht über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, so ist ein schrittweiser Abstieg in Sozialhilfe und Hartz IV fast schon vorprogrammiert.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente
Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist das Überbleibsel der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbst gemessen an der ohnehin niedrigen Leistungen der gesetzlichen BUV sind die von der staatlichen Erwerbsminderungsrente geleisteten finanziellen Hilfen geradezu lächerlich gering. Im Höchstfall erhalten Sie von der staatlichen Erwerbsminderungsrente gerade einmal 30 Prozent Ihres bisherigen Brutto Einkommens. Hatten Sie also bisher ein Brutto Monatseinkommen von, sagen wir, 3000 Euro, haben Sie allerhöchstens Anspruch auf 900 Euro. Düstere Aussichten, die noch düsterer werden, wenn Sie bedenken, dass Sie, um überhaupt Anspruch auf die „volle“ Erwerbsminderungsrente zu haben, zu 100 Prozent arbeitsunfähig sein müssen.
Berufsunfähig heißt nicht arbeitsunfähig
Die Betonung liegt hierbei auf „zu 100 Prozent arbeitsunfähig“, denn wenn Sie statt in Ihrem bisherigen Beruf noch in irgendeinem anderen arbeiten können, so gelten Sie, zumindest eingeschränkt, noch als arbeitsfähig. Das heißt, Sie können von Amts wegen gezwungen werden, in einem anderen Beruf mit deutlich weniger Einkommen tätig zu werden, und wenn es nur vier Stunden pro Tag sind. Gleichzeitig halbiert sich damit auch noch Ihr Anspruch bezüglich der Erwerbsminderungsrente auf 15 Prozent von Ihrem bisherigen Berufseinkommen.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung – Vergleich
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wie Sie sehen, im Vergleich der gesetzlichen BU bzw. der staatlichen Erwerbsminderungsrente haushoch überlegen. Denn die private BUV leistet, wenn Sie berufsunfähig werden, ohne wenn und aber. Bevor Sie jedoch eine private BU-Versicherung abschließen, sollten Sie die verfügbaren BU-Tarife und Anbieter einem genauen Vergleich unterziehen. MISTER FINANCE stellt Ihnen hierfür unseren BUV Vergleich zur Verfügung. Unser Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich findet schnell und unverbindlich die zu Ihnen passende Berufsunfähigkeitsversicherung, für Sie natürlich vollkommen kostenlos.