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Besteuerung der Riester Rente

 

Die Beiträge zur staatlichen geförderten Altersvorsorge – also Riester Rente müssen aus bereits versteuerten Einnahmen des Steuerpflichtigen stammen. Im Normalfall ist dies der bereits versteuerte Netto-Arbeitslohn. Ihr Altersvorsorgevermögen wird aus Beiträgen, Zulagen, Erträgen und Wertsteigerungen resultieren.

In der Ansparphase - also der Zeit bis zu Ihrer Rente, unterliegt dieses Vermögen keiner Besteuerung. Somit bleiben in der Ansparphase Zinsen und Erträge steuerfrei. Erst bei Auszahlung der Rentenbeiträge wird Ihr Vermögen mit dem Ertragsanteil besteuert. Somit werden auch die staatlichen Zulagen in der Auszahlungsphase besteuert, weil sie ein Bestandteil des Altersvorsorgevermögens sind. Es ist durchaus möglich, dass die nachgelagerte Besteuerung in Zukunft aufgehoben wird, da diesbezüglich verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Zukunft der Riester Rente

Die Rentenzahlungen werden den sonstigen Einkünften zugeordnet.

Bei einer sogenannten schädlichen Verwendung muss die gesamte Zulage, bzw. der aufgrund des Sonderausgabenabzugs erzielte Steuervorteil, zurück gezahlt werden. Zudem wird die enthaltene Wertsteigerung als sonstige Einnahme mit dem Ertragsanteil besteuert. Sie merken schon, das Thema ist sehr komplex, daher empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch einen unabhängigen Experten im Bereich der Altersvorsorge.

Lassen Sie sich am besten gleich von einem Riester-Experten beraten, damit auch Sie die beste Riester Rente erhalten.



 

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