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PKV: Die Eckpunkte der aktuellen Gesundheitsreform, Krankenkassen Zusatzbeiträge

 

PKV: Die Eckpunkte der aktuellen Gesundheitsreform

Was bedeutet die Gesundheitsreform für die gesetzliche Krankenversicherung:

  • Bereits zum 1. Januar 2007 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren Beitragssatz zum Teil deutlich erhöht (bis zu 1,6 Prozent)
  • Seit April 2007 ist eine allgemeine Pflicht zur Versicherung in der GKV eingeführt worden
  • Krankenkassen können seit dem 1. April 2007 so genannte Wahltarife anbieten. Vorsicht: Kassenmitglieder sind dann mindestens drei Jahre an ihre Kasse gebunden und verlieren für diesen Zeitraum ihr Wechselrecht!

Einführung eines Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009

In diesem Gesundheitsfonds werden alle Beiträge eingezahlt (Arbeitgeber-, als auch Arbeitnehmerbeitrag). Die einzelnen Kassen bekommen dann für ihre Mitglieder Mittel aus dem Fonds zugewiesen. Falls diese nicht ausreichen, können die Krankenkassen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben!

Die GKV ist auch in Zukunft nicht gegen die demografische Entwicklung gewappnet, da sie keine Rückstellungen bildet!

Was bedeutet die Gesundheitsreform für die private Krankenversicherung (PKV)?

Arbeitnehmer können ab sofort nur noch in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat. Diese lag 2008 bei über 48.300 Euro Jahreseinkommen. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Versicherungspflichtgrenze zum dritten Mal hintereinander überschritten wird.

Beamte und Selbstständige sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen!

Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Versicherung für ehemals Privatversicherte zum 1. Januar 2009!

Einführung eines Basistarifs zum 1. Januar 2009, der sich an den Leistungen der GKV orientiert! Ab diesem Zeitpunkt werden für Neukunden die Alterungsrückstellungen in Höhe des Basistarifs übertragbar gemacht! Bestandskunden können im Zeitfenster vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 unter Mitnahme ihrer Alterungsrückstellung (max. in Höhe des Basistarifs) in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Unternehmens wechseln.

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