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- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
- Was bedeuten HSN und TSN?
- Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?
- Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
- Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
- Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
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- Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?
- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
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- Was bedeutet Werkstattbindung?
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- Was ist ein Saisonkennzeichen und wann benötige ich es?
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- Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?
- Was ist im Schadenfall zu tun?
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- Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Was ist eine Mallorcapolice?
- Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?
- Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?
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- Wahl der Selbstbeteiligung
- Möglichkeiten der Kündigung
- Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres
- Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich
- Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste
Ausreichende Deckungssumme wählen
Sie sollten darauf achten, die Versicherungssumme hoch genug anzusetzen. Der Versicherer erstattet die Kosten für selbst verschuldete Unfallschäden des Versicherten nur bis zum im Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Der Unfallverursacher muss die Differenz selbst bezahlen, wenn die Schadenersatzkosten die Versiche-rungssumme übersteigen. Man unterscheidet die gesetzliche Mindestdeckung und die erweiterte Deckung. Die gesetzliche Mindestdeckung deckt Personenschäden mit 2,5 Mio. EUR/Person. Eine Summe von 7,5 Mio. EUR ist angesetzt,wenn mehrere Personen zu Schaden kommen. Für Sachschäden ist die gesetzliche Mindestdeckung bei 500.000 EUR und für Vermögensschäden bei 50.000 EUR angesetzt. Bei Personenschäden ist es sehr wahrscheinlich, dass die Schadenersatzforderungen gegen den Versiche-rungsnehmer die gesetzlichen Mindestsummen übersteigen. In der Regel kann man sich mit dem Versi-cherungsunternehmen auf die Erweiterung der Deckungssumme einigen, für den Fall eines größeren Sicherheitsbedürfnis ihrerseits. In der erweiterten Deckung sind Summen von 50 Mio. bzw. 100 Mio. EUR möglich. Die Deckungserweiterung für Personenschäden ist häufig auf 6-8 Mio. EUR/geschädigte Person beschränkt. Die erweiterte Deckung ist bei Ihrer Kfz-Versicherung zu empfehlen, die sich auf eine pauschale De-ckungssumme in Höhe von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beläuft. Der mi-nimal erhöhte Beitrag ist sinnvoll in Ihre finanzielle Sicherheit investiert.