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- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
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- Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
- Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
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- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
- Was ist ein Schutzbrief?
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- Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?
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- Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich
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Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich
Mit dem Recht der außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) muss der Kfz-Versicherungs-Nehmer nicht bis zum Jahresende warten, um zu kündigen. Diese ist ungeachtet der einmonatigen Kündigungsfrist vor Ende des Versicherungsjahres möglich. Für einen unterjährigen Wechsel gibt es drei Gründe. Bei der außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) muss der Kfz-Versicherte nicht bis zum Jahresende warten, um den Vertrag zu kündigen. Für diesen unterjährlichen Wechsel gibt es folgende Gründe: Die Autoversicherung hat z.B. eine Prämienerhöhung für das kommende Versicherungsjahr bekannt gegeben. Genauso liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn der Versicherer das Risikomerkmal ändert, z.B. wenn er Ihr Fahrzeug in eine andere Typklasse einstuft. Ebenso haben Sie das Recht zu kündigen, wenn Sie sich ein neues Fahrzeug angeschafft haben. Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, ist die außerordentliche Kündigung sowohl für den Versicherten als auch für den Versicherer möglich. Im Fall der Beitragserhöhung betragen die Fristen für die außerordentliche Kündigung und der Änderung des Risikomerkmals 4 Wochen ab Erhalt der Mitteilung durch die Autoversicherung. Die Versicherung kann bei einem Schaden die außerordentliche Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach Annahme oder Ablehnung der Leistung aussprechen. Bei einem Fahrzeugwechsel gilt die bisherige Kfz-Versicherung automatisch als gekündigt, wenn ein Vertrag mit einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Bei der Kfz-Sonderkündigung sollten Sie darauf achten, den Grund für die Vertragsauflösung anzugeben. Die Assekuranz kann anderenfalls Ihr Sonderkündigungsrecht nicht anerkennen. Um einen Beweis zu haben, dass Ihre Kündigungsmitteilung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist, ist es empfehlenswert die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.