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- Was ist Forderungsausfallversicherung?
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- Besonderheiten für Familien mit Kindern
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Besonderheiten für Familien mit Kindern
Die Eltern haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn die Kinder einen Schaden verursachen. Daher empfiehlt es sich unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren (im Verkehrsbereich unter 10 Jahren) gelten als nicht deliktfähig. Dies bedeutet, dass sie nicht zum Schadensersatz herangezogen werden können. Eltern und Kinder können nicht zum Schadensersatz herangezogen werden, wenn ein Schaden entstanden ist, obwohl die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Je nach Wunsch haben Eltern die Möglichkeit zusätzliche Schäden zu versichern, wie zum Beispiel zur Absicherung als Tätigkeit als Tagesmutter.