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Die gesetzliche Zahlung reicht nicht aus
Arbeitnehmer, die heute über keine private Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, stehen in der Regel im Notfall ohne eine finanzielle Absicherung da. Alle Personen die nach dem Jahr 1961 geboren worden sind, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit in der Regel keine Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, außer es liegt eine komplette Erwerbsunfähigkeit vor. Diese liegt vor, wenn die Person überhaupt nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Im Falle der kompletten Erwerbsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur einen Betrag von durchschnittlich 850 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern liegt der monatliche Betrag bei durchschnittlich 650 Euro. Lediglich Personen, die vor dem Jahr 1961 geboren sind, werden bei den Zahlungen etwas besser gestellt.