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- Forderungsausfalldeckung mitversichern
Forderungsausfalldeckung mitversichern
Ein Zusatzbaustein bei bestimmten Tarifen einer privaten Haftpflichtversicherung ist die Forderungsausfalldeckung. Dies bedeutet, wenn man durch eine Person einen Schaden erlitten hat und diese Person weder Privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, so bekommt man trotzdem Schadenersatz. Das heißt, dass die entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens nicht länger selbst tragen werden müssen. Diese können - vor allem im Falle von körperlichen Schäden - zu großen finanziellen Belastungen für einen werden. Vor einem solchen Szenario sollte man sich daher mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in der Private Haftpflichtversicherung schützen. Sie springt in diesem Fall ein und leistet Schadenersatz. Beachten Sie: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um den Schadenersatz von dem Schädiger selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden sind von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen.