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Freistellungsauftrag nicht vergessen!
Ebenso wie für andere Anlageformen benötigen Anleger auch bei Tagesgeldkonten einen Freistellungsauftrag für die verdienten Zinsen. Daran änderte auch die ab dem Jahr 2009 geltende Abgeltungssteuer nichts. Sofern die Zinserträge den Freistellungsauftrag von 801 Euro pro Person übersteigen, werden derzeit 30% Zinsabschlagsteuer fällig, ab 2009 reduzierte sich der abzuführende Betrag auf 25% Abgeltungssteuer.