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- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
- Was bedeuten HSN und TSN?
- Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?
- Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
- Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
- Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
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- Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?
- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
- Was ist ein Schutzbrief?
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- Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?
- Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?
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- Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres
- Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich
- Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste
Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
Sie steigen in der SF 0 ein, wenn sie Ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen. Dies würde je nach der Kfz-Versicherungsgesellschaft einem Schadenfreiheitsrabatt von 190-230% entsprechen. Sie beginnen mit der SF ½, wenn Sie Ihren Führerschein länger als 3 Jahre besitzen, da der Versicherer somit eine gewisse Fahrroutine annimmt.