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- Wer ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
- Was ist die Familienversicherung?
- Wie unterscheiden sich die Jahresarbeitsentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze?
- Wie oft muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
- In welchen Fällen bin ich von der Praxisgebühr befreit?
- Für welche zahnärztlichen Leistungen muss ich keine Praxisgebühr bezahlen?
- Nach welchem Prinzip wirtschaftet eine Krankenkasse?
- Welche unterschiedlichen Kassen gibt es?
- Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkasse
- Zahnärztliche Versorgung
- Leistungen bei Krankenhausaufenthalt
- Kosten für Medikamente
- Kosten für medizinische Hilfsmittel
- Unterschiede zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungs Gesellschaften
- Alternative Heilmethoden
In welchen Fällen bin ich von der Praxisgebühr befreit?
Bei Vorsorgeuntersuchungen oder bestimmten Schutzimpfungen fallen keine Praxisgebühren an (z.B. Ultraschall in der Schwangerschaft oder Krebsfrüherkennung). Auch bei zahnmedizinischer Vorsorge werden keine Gebühren erhoben. Bei Arztbesuchen aufgrund von Unfällen oder Berufskrankheiten während der Arbeits- bzw. Schulzeit brauchen ebenfalls keine Praxisgebühr gezahlt werden, da dies die Unfallversicherung übernimmt. Als Mitglieder der Postbeamtenkasse entfallen ebenso die Zuzahlung der Arztbesuche.