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- Wer ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
- Was ist die Familienversicherung?
- Wie unterscheiden sich die Jahresarbeitsentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze?
- Wie oft muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
- In welchen Fällen bin ich von der Praxisgebühr befreit?
- Für welche zahnärztlichen Leistungen muss ich keine Praxisgebühr bezahlen?
- Nach welchem Prinzip wirtschaftet eine Krankenkasse?
- Welche unterschiedlichen Kassen gibt es?
- Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkasse
- Zahnärztliche Versorgung
- Leistungen bei Krankenhausaufenthalt
- Kosten für Medikamente
- Kosten für medizinische Hilfsmittel
- Unterschiede zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungs Gesellschaften
- Alternative Heilmethoden
Kosten für Medikamente
Die Krankenkasse übernimmt die ärztlich verschriebenen Medikamente, sofern sie apothekenpflichtig sind. Kassenpatienten müssen eine Zuzahlung von 5-10€ erbringen. Kopfschmerztabletten, Hustenpastillen und Nasentropfen werden zum Beispiel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Zuzahlungen der Krankenkassen dürfen addiert nicht mehr als 2%, bei chronisch Kranken nicht mehr als 1% des Bruttojahresverdienstes der gesetzlich Krankenversicherten überschreiten.