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- Wer ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
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- Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkasse
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Kosten für medizinische Hilfsmittel
Als Versicherter hat man Anspruch auf Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Gehhilfen, Prothesen, wenn man gesetzlich Krankenversichert ist. Ab dem 18. Lebensjahr ist auch hier eine Zuzahlung vom Versicherten zu leisten. Auch Krankengymnastik, Massagen, Bäder, Sprachtherapie, Ergotherapie u.a. zählen zu den Hilfsmitteln. Die Zuzahlung ist hier laut Gesetzgeber 10% der Kosten sowie 10€ Gebühr.