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- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
- Was bedeuten HSN und TSN?
- Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?
- Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
- Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
- Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?
- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
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- Was bedeutet Werkstattbindung?
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- Wie lange läuft die Kfz-Versicherung?
- Wie wird man im Schadensfall zurückgestuft?
- Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?
- Was ist im Schadenfall zu tun?
- Darf man 2 Fahrzeuge parallel versichert haben und wenn ja, wie lange?
- Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Was ist eine Mallorcapolice?
- Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?
- Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?
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- Wahl der Selbstbeteiligung
- Möglichkeiten der Kündigung
- Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres
- Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich
- Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste
Möglichkeiten der Kündigung
Ein Kfz-Versicherungsvertrag wird in den meisten Fällen für ein Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit wird in der Regel am Kalenderjahr ausgerichtet. Sofern der Versicherte seinen Versicherungsvertrag am Ende des Jahres nicht kündigt, verlängert sich die Kfz-Versicherung um ein weiteres Jahr. Einige Versicherungsgesellschaften koppeln die Verträge nicht an das Kalenderjahr, bspw. die AdmiralDirekt. Bei diesen Anbietern beginnt das Versicherungsjahr mit dem Vertragsabschluss einer Police. Lässt der Versicherte bspw. am 18.02.2009 sein Auto zu, so hat die Police eine Laufzeit bis zum 17.02.2010. Für den Fall einer Kündigung bestehen zwei Möglichkeiten: Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.