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- Muss für das Tagesgeldkonto ein Freistellungsauftrag gestellt werden?
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Muss für das Tagesgeldkonto ein Freistellungsauftrag gestellt werden?
Die Zinsen, die auf Tagesgeldkonten erwirtschaftet werden, unterliegen in jedem Fall der Einkommenssteuer. Durch die Stellung eines Freistellungsauftrages (pro Person maximal 801 Euro) ist es möglich, diesen Steuerabzug zu verhindern. Wichtig ist hierbei, dass der Freistellungsauftrag vor der ersten Zinszahlung existiert. Die passenden Formulare bieten die Banken auf ihren Internetseiten.