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- Sind Kinder/Lebenspartner mitversichert?/Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?
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Sind Kinder/Lebenspartner mitversichert?/Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?
Neben dem Versicherungsnehmer sind im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern.