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- Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?
- Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
- Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
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- Versteuerung der Versicherungsleistung
- Die Wahl der richtigen Versicherungssumme
Versteuerung der Versicherungsleistung
Eine Kapitalleistung, die Sie von ihrer Privaten Unfallversicherung erhalten, müssen Sie diese nicht versteuern. Wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen jedoch Rente bezahlt, unterliegt diese der Einkommenssteuer. Der Ertragsteil ist größer, je jünger der Rentenberechtigte bei der ersten Rentenzahlung ist. Die Erbschaftssteuer ist zu zahlen, wenn die Private Rentenversicherung eine Todesfallsumme geleistet hat. Die Steuerlast sinkt oder fällt ganz weg je nach Freibeträgen oder Verwandtschaftsgrad. Überschussbeteiligungen und Beitragsrückerstattungen werden nicht mit der Lohn und Einkommenssteuer belastet, wenn in der Privaten Unfallversicherung eine Prämienrückwehr vereinbart wurde. Dies gilt allerdings nur, wenn die Mindestlaufzeit 12 Jahre beträgt und die Beiträge 5 Jahre zurück gezahlt wurden.