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- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
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- Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
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- Wahl der Selbstbeteiligung
- Möglichkeiten der Kündigung
- Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres
- Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich
- Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste
Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?
Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherten eine Versicherungspolice, d.h. den Nachweis über den Versicherungsschutz, zukommen zu lassen. Falls es zu Verzögerungen bei der Zustellung des Versicherungspolice kommen sollte, hat dies jedoch keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.