- Mehr als 25.000 erfolgreiche Anfragen pro Jahr
- Vergleich aller Testsieger aus Finanztest, Focus Money, uvm.
- unverbindlich und garantiert anbieterunabhängig
- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
- Was bedeuten HSN und TSN?
- Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?
- Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
- Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
- Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?
- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
- Was ist ein Schutzbrief?
- Was bedeutet Werkstattbindung?
- Werden die Schadensfreiheitsklassen von der neuen Versicherung übernommen?
- Was ist ein Saisonkennzeichen und wann benötige ich es?
- Wie lange läuft die Kfz-Versicherung?
- Wie wird man im Schadensfall zurückgestuft?
- Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?
- Was ist im Schadenfall zu tun?
- Darf man 2 Fahrzeuge parallel versichert haben und wenn ja, wie lange?
- Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Was ist eine Mallorcapolice?
- Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?
- Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?
- Kfz Ratgeber
- Beitragsberechnung
- Leistungsausschlüsse
- Schadensfreiheitsrabatt
- Beitragseinstufung
- Typklassen
- Ausreichende Deckungssumme wählen
- Für Schäden am eigenen Auto - Kaskoversicherungen
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
- Wahl der Selbstbeteiligung
- Möglichkeiten der Kündigung
- Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres
- Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich
- Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste
Wahl der Selbstbeteiligung
Der Versicherungsnehmer kann selbst entscheiden, ob er eine Selbstbeteiligung haben möchte und wie hoch diese im Schadenfall sein soll. Diese Wahl hat der Versicherungsnehmer sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkaskoversicherung. Die Beiträge für eine Selbstbeteiligung befinden sich meist zwischen 150 und 1000 EUR. Der Vorteil des Selbstbehalts ist, dass die Versicherungsprämie deutlich niedriger ist. Mit jedem schadenfreien Jahr sinken die Beiträge bei einer Vollkaskoversicherung, bei der Teilkaskoversicherung hat der Schadensfreiheitsrabatt jedoch keinen Einfluss auf die Prämie. Daher kann sich der Vollkaskoschutz eventuell mehr lohnen als der Teilkaskoschutz, wenn Sie eine längere Zeit unfallfrei gefahren sind.